Die Zeitumstellung steht an, die Krankenkasse wird für viele Rentner teurer, im Garten darf nur noch mit Zurückhaltung geackert werden und es gibt neue Kennzeichen für Kleinkrafträder. Dies und anderes erwartet Sie im neuen Monat.
Feiertage im März
Normalerweise dürfen sich die Berliner freuen und seit 2023 auch die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern: Hier wird der Internationale Frauentag am 8. März gefeiert. Das ist in diesem Jahr leider ein Sonnabend. Die Geschäfte bleiben aber in beiden Bundesländern geschlossen. Was zumindest alle dort Beschäftigten freuen dürfte.
Cybersicherheitsmaßnahmen werden verstärkt
Mit Inkrafttreten der NIS2-Richtlinie in der Europäischen Union wird ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Aufrechterhaltung der Cybersicherheit in 18 kritischen Sektoren in der gesamten EU geschaffen. Unternehmen, die kritische Infrastrukturen betreiben oder mehr als 50 Mitarbeitende haben, müssen nun ihre Cybersicherheitsmaßnahmen verstärken. Cybersicherheit umfasst den Schutz von Netzwerk- und Informationssystemen, ihren Nutzern und anderen betroffenen Personen vor Cybervorfällen und Bedrohungen.
Mindestlohn in der Zeitarbeit steigt
Zum neuen Monat steigt der Mindestlohn für Angestellte in der Zeitarbeit. Dieser erhöht sich von bisher 14 auf 14,53 Euro. An den neuen Mindestlohn müssen sich auch ausländische Unternehmen halten, wenn ihre Mitarbeiter aus Deutschland stammen. Festgelegt ist die Erhöhung in der „Sechsten Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung“.
Eingeschränkte Gartenarbeit
Zwischen dem 1. März und dem 30. September gilt das Schnittverbot im Garten. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist damit das Heckenschneiden und Bäumefällen verboten. So möchte der Gesetzgeber Tiere und Pflanzen schützen. Erlaubt sind dann nur noch „schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“.
Krankenkasse wird für viele Rentner teurer
Zum Jahresbeginn ist bei vielen Krankenkassen der Zusatzbeitrag gestiegen. Bei Rentnern wirkt sich das verzögert aus, bei ihnen steigt erst mit dem Monat März der Zusatzbeitrag. Das heißt, erst ab dann verringert sich die monatliche Rentenzahlung.
Der Zusatzbeitrag kommt zum gesetzlich festgeschriebenen allgemeinen Beitragssatz hinzu und kann von Kasse zu Kasse ganz unterschiedlich sein – ab 2025 sind es 2,5 Prozent (2024 1,7 Prozent). Aber jede Krankenkasse kann selbst über die tatsächliche Höhe entscheiden.
Neue Kennzeichen für Kleinkrafträder
Die Farbe der Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder wechselt jährlich. Somit kann man leichter überprüfen, ob der Versicherungsschutz noch aktuell ist. Ab März werden blaue von grünen Schildern abgelöst. Alle Mofas, Mopeds, Roller, Leichtmofas & Co. mit weniger als 50 Kubikzentimetern und einer Spitzengeschwindigkeit von 45 Kilometer pro Stunde müssen das entsprechende Versicherungskennzeichen tragen. Gleiches gilt für schnelle E-Bikes (S-Pedelecs), die Spitzengeschwindigkeiten bis 45 km/h erreichen können.
Ohne aktuelles Kennzeichen erlischt der Versicherungsschutz und das Fahrzeug darf nicht auf die Straße. Zudem macht sich der Fahrer auch strafbar. Ein neues Kennzeichen ist direkt beim Abschluss einer entsprechenden Versicherung und auch beim Moped-Händler zu haben.
Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine verlängert
Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, gelten bis zum 4. März 2026 fort. Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch Rechtsverordnung festgelegt. Die Betroffenen müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig. Dies gilt auch für in dem Zusammenhang erteilte Arbeitserlaubnisse und Wohnsitzauflagen.
Zeitumstellung steht an 
Eigentlich von der EU schon so gut wie abgeschafft, muss aber auch wieder in diesem Frühling an der Uhr gedreht werden. Genauer: In der Nacht von Samstag, den 29. März auf Sonntag, den 30. März werden um 2 Uhr morgens die Uhren um eine Stunde auf 3 Uhr vorgestellt – es wird also eine Stunde Schlafzeit eingebüßt. Dafür ist es abends wieder länger hell.
Quelle: ntv.de
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