Sachsen schafft Gendern in Verwaltung und Gesetzen wieder ab

Sachsen

Gesetzestexte und amtliche Verordnungen in Sachsen müssen künftig nicht mehr in der Gendersprache verfasst werden. Das hat Sachsens Regierungskoalition aus CDU und SPD beschlossen. Ziel ist der Abbau von Bürokratie.

Sachsen schafft die sogenannte Gendersprache in neuen Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften nach fünf Jahren wieder ab. Das hat die Minderheitsregierung aus CDU und SPD beschlossen. Wie Justizministerin Constanze Geiert (CDU) mitteilte, handelt es sich um eine von mehreren Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Bislang musste bei jeder Gesetzesänderung der gesamte Text umformuliert werden. „Dieser enorme bürokratische Mehraufwand wird gestoppt“, hieß es.

Sachsen orientiert sich an Bund

Künftig gelte für entsprechende Formulierungen wie im Bund eine Kann-Regelung. So kann man beispielsweise Schülerinnen und Schüler sagen, muss aber nicht. Außerdem werden Geiert zufolge künftig gesetzliche Vorgaben des Bundes und der Europäischen Union nur noch so in sächsisches Landesrecht umgesetzt, wie tatsächlich vorgegeben. Also ohne eigene Sonderregeln. „Gesetzestexte müssen für die Menschen und die Wirtschaft vor allem verständlich sein“, begründete Geiert.

Gesetzestexte müssen für die Menschen und die Wirtschaft vor allem verständlich sein. Constanze Geiert (CDU) | Justizministerin in Sachsen

Ministerin der Grünen führte es ein

Seit dem Jahr 2020 musste in Sachsen bei jeder Änderung eines Gesetzes der gesamte Text gendergerecht umgeschrieben werden. Die damalige sächsische Ministerin für Justiz und Gleichstellung, Katja Meier (Grüne), wollte damit erreichen, dass die Gleichberechtigung von Frau und Mann „endlich auch sprachlich zum Ausdruck kommt“. Nach der sächsischen Landtagswahl im September 2024 verlor Meier ihren Posten an CDU-Politikerin Geiert.

Pflicht zu aufwendigen Umformulierungen ganzer Texte fällt weg

In der Konsequenz musste bei jeder Gesetzesänderung der gesamte Text umformuliert werden. „Dieser enorme bürokratische Mehraufwand wird gestoppt. Der entstandene Normenstau kann nun abgebaut werden“, hieß es.

Künftig sind in Sachsen nur noch die auch auf Bundesebene dafür geltenden Regeln anzuwenden, die insofern einen weiten Spielraum einräumen. In einem Gesetzestext kann also von Schülerin und Schüler geschrieben werden, aber muss es nicht zwingend.


Quelle: Tagesschau, LVZ

Symbolbild: jefe