Renten-Änderung 2025: viele Rentner müssen handeln

Rentner

Durch die Rentenerhöhung ab Juli 2025 können Senioren in die Steuerpflicht rutschen. Doch vom Finanzamt gibt es dazu keine Erinnerung.

Etwa 73.000 Rentner müssen 2025 erstmals Steuern zahlen. Das berichtet der Bund der Steuerzahler (BdSt) basierend auf Schätzungen des Bundesfinanzministeriums. Insgesamt müssten dann rund 6,5 Millionen Senioren ihre Renten-Einkünfte versteuern.

6,5 Millionen Rentner müssen dringend handeln

Der Grund für die Steuerpflicht für mehr Rentner ist die Rentenerhöhung ab Juli 2025. In der Regel schickt das Finanzamt allerdings keine Aufforderung zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung. Das bedeutet, dass Betroffene selbst dringend handeln sollten.

Wer dabei seine Steuererklärung nicht fristgerecht bei der Behörde einreicht, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Laut den gesetzlichen Bestimmungen beträgt die Strafe 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer pro Monat der Verspätung, mindestens jedoch 25 Euro, erklärt das Finanzamt.

Wieso müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Der Bund der Steuerzahler erläutert, dass etwa 6,5 Millionen Rentner 2025 Steuern zahlen müssen, wodurch der Staat 4,1 Milliarden Euro mehr an Steuereinnahmen generieren wird. Doch warum sind auf einmal so viele Senioren überhaupt steuerpflichtig?

Das liegt unter anderem daran, dass jährliche Rentenerhöhungen dazu führen können, dass Rentner den Grundfreibetrag überschreiten. Laut der Deutschen Rentenversicherung lag dieser im Jahr 2024 bei 11.784 Euro für ledige Personen und 23.568 Euro für Verheiratete. 2025 wurde der Grundfreibetrag auf 12.096 Euro für Alleinstehende und 24.192 Euro für Ehepaare erhöht. Nur wer mit seinem zu versteuernden Einkommen unter diesen Beträgen bleibt, muss keine Steuern zahlen.

Was benötigen Rentner für die Steuererklärung?

Rentner, die eine Steuererklärung abgeben müssen, sollten gut vorbereitet sein. In der Regel ist es wichtig, die Rentenbescheide bereitzuhalten, da diese zur korrekten Ermittlung des steuerpflichtigen Anteils der Rente erforderlich sind.

Wenn Senioren eine Nebenbeschäftigung ausüben, müssen sie auch die entsprechenden Lohnsteuerbescheinigungen vorlegen. Ebenso geben sie Einkünfte aus Miet- oder Pachteinnahmen sowie Erträge aus Kapitalanlagen in ihrer Steuererklärung an und legen die entsprechenden Belege vor.


Quelle: ruhr24.de

Symbolbild: Freepik