Was sich bei der Einbürgerung in Deutschland ändert

Einbürgerung

Menschen können ab heute schneller deutsche Staatsbürger werden. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Und was ändert sich außerdem? Die wichtigsten Antworten

Von diesem Donnerstag an sind Einbürgerungen in Deutschland deutlich schneller möglich. Die Einbürgerungsurkunde soll etwa grundsätzlich im Rahmen einer öffentlichen Feier ausgehändigt werden.

Was besagt das neue Staatseinbürgerungsrecht?

Menschen, die eine deutsche Staatsbürgerschaft anstreben, haben von heute an Anspruch auf Einbürgerung bereits nach fünf statt bisher acht Jahren – vorausgesetzt der Antragsteller erfüllt alle Bedingungen. Bei besonderen Integrationsleistungen sollen Ausländerinnen und Ausländer bereits nach drei Jahren Deutsche werden können. Voraussetzungen für die schnellere Einbürgerung sind etwa gute Leistungen in Schule oder Job, gute Sprachkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement.

Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern sollen künftig ohne weiteren Vorbehalt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren legal in Deutschland lebt. Bislang lag die Frist bei acht Jahren.

Muss eine bisherige Staatsangehörigkeit abgegeben werden?

Bislang galt bis auf wenige Ausnahmen das Prinzip: Wer die deutsche Staatsbürgerschaft annimmt, muss die alte Staatsbürgerschaft ablegen. Künftig soll Mehrstaatigkeit grundsätzlich möglich sein.

Ob die bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten werden kann oder mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit verloren geht, hängt davon ab, welche Kriterien das jeweilige Land erlaubt. Auch Deutsche, die eine andere Staatsangehörigkeit erwerben, können ihre deutsche Staatsangehörigkeit behalten.

Welche Bedingungen müssen Antragsteller künftig erfüllen?Einbürgerung

Für die Einbürgerung muss der Lebensunterhalt grundsätzlich ohne Sozialleistungen gesichert sein. Bislang konnte von dieser Voraussetzung abgewichen werden, wenn jemand glaubhaft belegen konnte, dass er oder sie die Inanspruchnahme solcher Leistungen nicht selbst zu vertreten hatte. Das wird künftig nur noch in sehr wenigen, klar definierten Fällen möglich sein.

Das Sprachniveau B1 als Anforderung bleibt unverändert und gilt für alle. Hier gibt es allerdings eine Ausnahme für sogenannte Gastarbeiter. Bei ihnen und ihren Ehegatten soll es ausreichen, dass sie sich auf Deutsch verständigen können.

Alle anderen Voraussetzungen bleiben bestehen und stehen im sogenannten Staatsangehörigkeitsgesetz. So brauchen Bewerber etwa einen bestandenen Einbürgerungstest und dürfen nicht vorbestraft sein.

Wo kann ein Antrag für Einbürgerung gestellt werden?

Ein Antrag zur Einbürgerung muss bei der Einbürgerungsbehörde gestellt werden, die für den jeweiligen Wohnort zuständig ist. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Eltern den Antrag stellen. Welche Behörde genau zuständig ist, kann man bei der Stadt- oder Kreisverwaltung, bei der Ausländerbehörde oder der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer oder den Jugendmigrationsdiensten nachfragen.

Die Einbürgerung kostet in Deutschland 255 Euro pro Person. Für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51 Euro zu bezahlen.

Was ändert sich noch?

Das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung wird präzisiert. Die Reform stellt klar, dass „antisemitisch, rassistisch, gegen das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen“ mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind.

(Text gekürzt)


Quelle: Zeit.de

Symbolbild: Pixabay