Bis zu 100 Euro mehr Bürgergeld im Monat: Welche konkreten Ansprüche viele nicht kennen. Neben dem Bürgergeld bietet das Jobcenter noch zusätzliche Leistungen. Dafür sind allerdings bestimmte Voraussetzungen nötig.
Das Bürgergeld soll das Existenzminimum von einkommensschwachen Menschen sichern. Aktuell erhalten alleinstehende Personen 563 Euro vom Jobcenter, für Paare gilt es jeweils 506 Euro. Doch was viele nicht wissen: Beziehenden stehen noch mehr Ansprüche zu.
Zusätzliche Ansprüche beim Bürgergeld: Diese Leistungen gibt es
Wer Bürgergeld oder einen Kinderzuschlag bekommt, dem steht unter Umständen noch mehr Unterstützung zu. Dabei handelt es sich um sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe. Laut Bundesagentur für Arbeit gibt es für Berechtigte in der Regel Geld- oder Sachleistungen (in Form von Gutscheinen).
Geld gibt es aber auch fürs Mittagessen in der Kita und Schule sowie bei der Tagesmutter oder dem Tagesvater. Das Jobcenter übernimmt die Kosten für die Verpflegung komplett. Übernommen werden laut Bundesagentur für Arbeit aber auch Nachhilfestunden. Der Mitgliedsbeitrag im Sportverein sowie die Kosten für ein Sportgerät oder Musikinstrument werden bezuschusst. Beim persönlichen Schulbedarf und Schulausflügen greift das Jobcenter ebenfalls unter die Arme. Laut gegen-hartz.de hätten Berechtigte so insgesamt bis zu 100 Euro mehr im Monat.
Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen
Um die Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch zu nehmen, müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Demnach muss das Kind:
- jünger als 25 Jahre alt sein
- eine Kita oder allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen
- keine Ausbildungsvergütung erhalten
Um die Kostenübernahme zu erhalten, muss ein Antrag eingereicht werden. Die Leistungen werden gemeinsam mit dem Antrag auf Bürgergeld beantragt. Dafür müssen Leistungsberechtigte aber entsprechende Nachweise vorlegen – also Rechnungen oder Fahrscheine. Für den Schulbedarf gibt es dagegen einen festen Betrag. Bis zum 18. Lebensjahr sind das 15 Euro im Monat.
Bürgergeld-Empfängerinnen und Empfänger können also über den monatlichen Beitrag hinaus finanziell bezuschusst werden. Auch bei Stromschulden kann das Jobcenter einspringen. Dass das Bürgergeld zu hoch sei, ist allerdings ein Mythos.
Quelle: HNA.de
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