Mehrere Verbände fordern die Abschaffung der Mehrwertsteuer für Grundnahrungsmittel wie Obst und Gemüse. Die Bundesregierung müsse diese Möglichkeit nutzen, um gerade Haushalte mit geringem Einkommen zu entlasten.
Der Präsident des Bauernverbandes rechnet mit weiter steigenden Lebensmittelpreisen. Joachim Rukwied sagte im gemeinsamen Morgenmagazin von ARD und ZDF, die Düngerpreise hätten sich vervierfacht. Die Energiekosten seien durch die Decke gegangen. Um überhaupt noch produzieren zu können, gehe es nicht ohne höhere Preise für Verbraucher.
VdK für „null Prozent“ Mehrwertsteuer
Dadurch aber, so warnt der Sozialverband VdK, kämen immer mehr Menschen an ihre finanziellen Grenzen. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagte, Geringverdiener, Rentner und Menschen in der Grundsicherung wüssten nicht mehr, wie sie Lebensmittel oder Stromrechnung bezahlen sollten.
Für Grundnahrungsmittel fordert sie deshalb eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf „null Prozent“, also faktisch die Abschaffung der Mehrwertsteuer. „Die Bundesregierung muss diese Möglichkeit, die es nun für alle EU-Mitgliedsstaaten gibt, voll ausschöpfen“, sagte Bentele.
Weitere Forderungen nach Entlastung
Das will auch der Verbraucherzentrale Bundesverband – speziell bei Obst, Gemüse und Hülsenfrüchten. So könne man steigende Lebensmittelpreise abfedern und gerade Haushalten mit niedrigem Einkommen helfen. Zugleich diene das der gesunden Ernährung und einer nachhaltigeren Produktion.
Ähnliche Forderungen kommen von der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG). „Eine gesunde Ernährung darf keine Frage des Geldbeutels sein“, sagte DDG-Geschäftsführerin Barbara Bitzer. Die Bundesregierung müsse die neuen rechtlichen Spielräume jetzt nutzen und die Mehrwertsteuer für Gemüse und Obst abschaffen. Sie forderte im Gegenzug, „die Hersteller überzuckerter Getränke“ zur Kasse zu bitten.
Neuer Spielraum durch EU-Richtlinie
Weitgehend unbemerkt war vor zwei Wochen eine Änderung der sogenannten EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie in Kraft getreten. In der Richtlinie haben die EU-Staaten gemeinsame Vorgaben für die Mehrwertsteuer festgelegt. Der reguläre Steuersatz muss demnach mindestens bei 15 Prozent liegen, der ermäßigte bei mindestens fünf Prozent. Gänzliche Steuerbefreiungen sind nur in bestimmten Bereichen möglich, seit der Änderung nun auch bei Lebensmitteln.
Quelle: tagesschau.de
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