Urteil gegen „Letzte Generation“ in Leipzig gefallen

Urteil

Das ist alles von der Versammlungsfreiheit gedeckt: Im ersten Leipziger Prozess gegen Mitglieder der Klimagruppe „Letzte Generation“ sind die fünf Angeklagten frei gesprochen worden.

Die drei Frauen und zwei Männer im Alter zwischen 22 und 31 Jahren standen nach einer Straßenblockade am Morgen des 13. Juni 2022 wegen Nötigung vor dem Amtsgericht Leipzig. Zwei Beteiligte hatten sich mit je einer Hand am Boden festgeklebt. Dadurch war es zu Stau auf dem Georgiring gekommen.

Nachdem am ersten Prozesstag die Vorwürfe mit Verweis auf die Klimakrise im Wesentlichen eingeräumt worden waren, fiel am Dienstag das Urteil.

Staatsanwältin Winkler sprach in ihrem Plädoyer zwar von einem „sehr löblichen Ziel“, doch der Zweck heilige nicht die Mittel: „Die Angeklagten begeben sich bewusst in den Rechtsbruch.“ Sie beantragte Geldstrafen von 30 Tagessätzen zwischen 20 und 30 Euro.

Die fünf Verteidiger forderten hingegen geschlossen Freispruch für ihre Mandanten.

Dem folgte Richterin Jankowski. Sie stellte klar: „Sitzblockaden können strafbar sein“ und seien im „Einzelfall zu beachten.“ Der Tatbestand der Nötigung sei in diesem Fall zwar erfüllt, doch hier in der Abwägung zwischen Versammlungsfreiheit und Fortbewegungsfreiheit nicht verwerflich.

Zur Begründung nannte sie unter anderem die kurze Dauer der Beeinträchtigung, eine vorausgegangene Ankündigung an Polizei und Presse, sowie einen Sachbezug zur Klimakrise.

Zudem betonte sie, dass es sich um ein rein rechtliches Urteil handle. Die persönliche Einstellung von Richtern dürfe hier überhaupt keine Rolle spielen und dafür gebe es auch gute Gründe.

Die Angeklagten verließen das Gericht – drei von ihnen nahmen gemeinsam mit sieben weiteren Aktivisten nur kurz nach dem Freispruch an einer Blockade der Kreuzung Kurt-Eisner-Straße, Ecke Karl-Liebknecht-Straße teil.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(Text gekürzt)


Quelle: tag24.de

Bild: Pixabay

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