Die Antragsfrist für die Einmalzahlung von Studierenden läuft ab. Die digitale Kfz-Zulassung wird noch komfortabler. Das Steuer-Portal Elster hat neue Nutzungsbedingungen.
Was bringt der September noch an neuen Gesetzen und Änderungen für Verbraucher?
Alte Nachrichten im Steuerportal Elster sichern
Für Nachrichten im privaten Mail-Postfach im Steuerportal Elster gibt es nun Ablauffristen. Sie werden künftig in der Regel nur noch ein Jahr lang archiviert, solange sie nicht unter die Rubrik „wichtig“ fallen. Darüber wurden Nutzer und Nutzerinnen des Programms im Vorfeld schriftlich per Mail informiert, um gegebenenfalls Mitteilungen sichern zu können.
Ab 18. September 2023 wird mit der Löschung von alten Nachrichten – etwa mit Informationen zu geänderten Zertifikatsdetails – begonnen. Ausgenommen davon sollen digitale Dokumente wie Bescheide bleiben.
Hinweis: Bei jeder Mail im Postfach ist vermerkt, wie lange sie verfügbar ist.
Steuererklärung nicht vergessen
Die Abgabefrist für die Steuererklärung für 2022 endet am 30. September. Da das ein Samstag ist, kann sie noch bis zum 2. Oktober 2023 abgegeben werden. Das gilt für jene, die sie ohne Hilfe von einem Steuerberater anfertigen. Steuerpflichtige, die einen Steuerberater hinzuziehen, müssen die Steuererklärung für 2022 bis zum 31. Juli 2024 beim Finanzamt einreichen.
Energiepreispauschale für Studierende bis 30. September beantragen
Studierende sowie Fachschüler und Fachschülerinnen, die die Energiepreispauschale von 200 Euro noch nicht beantragt haben, sollten sich beeilen. Bis zum 30. September kann die finanzielle Unterstützung der Bundesregierung zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten noch über ein extra dafür eingerichtetes Online-Portal beantragt werden.
Wer die Frist verpasst, verschenkt das Geld damit. Und das könnte erstaunlich viele betreffen: Nach Angaben der Bundesregierung (Stand 17. August) haben erst 75 Prozent der Antragsberechtigten die Einmalzahlung abgerufen.
Anträge für Renten-Härtefallfonds noch bis 30. September
Zahlungen aus dem Fonds zur Abmilderung von Härtefällen aus der Rentenüberleitung aus der ehemaligen DDR, sowie für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer – also dem sogenannten Härtefallfonds – müssen bis zum 30. September beantragt werden. Es handelt sich um pauschale Einmalzahlungen, die Betroffene aus diesen Personengruppen unter bestimmten Vorraussetzungen bekommen, wenn sich ihre gesetzliche Rente in der Nähe der Grundsicherung bewegt.
Die Höhe der Einmalzahlung beträgt 2.500 Euro und wird von einer Stiftung des Bundes getragen. Noch einmal 2.500 Euro dazu bekommen Antragsberechtigte, wenn sie am 7. März in Mecklenburg-Vorpommern, der Freien Hansestadt Hamburg, dem Freistaat Thüringen oder der Freien Hansestadt Bremen gewohnt haben. Denn diese Länder waren der Stiftung bis zu dem Stichtag beigetreten.
Kfz-Zulassung digital erledigen
Bereits seit 2019 können Fahrzeuge ohne Gang zur Behörde und damit häufig verbundenen Wartezeiten online an-, ab- und umgemeldet werden. Ab 1. September 2023 wird es noch komfortabler: Wer die Kfz-Zulassung online erledigt hat, kann dann mit der digitalen Bestätigung auch sofort, aber auf zehn Tage begrenzt, direkt am Straßenverkehr teilnehmen. Nach der Frist müssen die jeweiligen Fahrzeugpapiere und Plaketten vorliegen.
Noch ein Vorteil: Das Zulassungsverfahren per Internet soll laut Verkehrsministerium auch deutlich preiswerter werden als die Anmeldung in der Behörde vor Ort.
Förderung von Elektroautos nur noch für Privatpersonen
Den Umweltbonus gibt es ab 1. September nicht mehr für gewerblich genutzte Elektroautos. Die Förderung erhalten nur noch Privatpersonen bei privater Nutzung des Fahrzeugs. „Dabei muss die antragstellende Person sowohl Fahrzeughalterin als auch Käuferin beziehungsweise Leasingnehmerin sein“, erklärt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei den Erläuterungen zum Antrag, der online gestellt werden kann.
Im Falle eines Privatleasings ist dann auch eine gewerbliche Nutzung oder ein Einsatz bei „selbstständigen beruflichen Tätigkeiten“ ausgeschlossen. „Daher sind Arztpraxen, Rechtsanwaltskanzleien, Architekturbüros und sonstige freiberufliche Einrichtungen ab dem 1. September 2023 ebenfalls nicht mehr antragsberechtigt“, betont das Bundesamt.
Radikalschnitte bei Bäumen und Hecken bis 30. September verboten
Noch bis Ende September ist es nicht erlaubt, Hecken, Gebüsche oder Laub- oder Nadelgehölze stark zurückzuschneiden oder ganz zu entfernen. Der Paragraf 39 im Bundesnaturschutzgesetz verbietet zwischen dem 1. März und dem 30. September solche Radikalschnitte. Damit sollen brütende Vögel und ihre Nester geschützt werden.
Wichtig: Sogenannte Form- und Pflegeschnitte sind das ganze Jahr erlaubt. Aber auch da sollte man natürlich auf eventuell vorhandene Nester achten und sie schonen. Und: Nie bei Frost verschneiden! Es könnten Äste abbrechen und die Struktur von Busch oder Baum beschädigt werden.
(Text gekürzt)
Quelle: mdr.de
Bild: Pixabay