Neues Heizungsgesetz: Welche Kosten kommen auf sie zu

Heizungsgesetz

Die Bundesregierung hat das neue Gesetz zum Heizungstausch vorgestellt. In der Diskussion drohen die Fakten zum Entwurf unterzugehen. Das Gesetz zielt zunächst auf neue Heizungen ab, alte können erst einmal weiterbetrieben werden. Außerdem gibt es einige Ausnahmen und Förderungspläne.

Fragen und Antworten rund um das Thema Heizungstausch lesen Sie hier.

Was ist das Gebäudeenergiegesetz?

Das „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“ (Heizungsgesetz) gibt es eigentlich schon. Es verhandelt auf 77 Seiten, welches Gebäude am besten wie geheizt werden soll, um Energie zu sparen.

Jetzt soll das Gesetz geändert werden. Das hat das Bundeskabinett am 19. April beschlossen. Jede neu eingebaute Heizung soll ab 2024 zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das ist der Kern der neuen Regelung. Im Entwurf finden sich aber auch zahlreiche Ausnahmen, Übergangsfristen, Obergrenzen und Ideen für einen sozialen Ausgleich.

Deutschland will ab dem Jahr 2045 treibhausgasneutral sein. Das heißt, es sollen nicht mehr klimaschädliche Gase ausgestoßen werden, als wieder gebunden werden können. Dafür müssen die Deutschen ihre Gewohnheiten ändern. Die Nachfrage nach Wärme werde derzeit noch zu mehr als 80 Prozent durch die Verbrennung fossiler Energieträger gedeckt. Erdgas, Heizöl und Fernwärme seien die meistgenutzten Heizformen.

Was muss ich konkret tun?

Wer ab 1. Januar 2024 eine neue Heizung einbaut, muss nachweisen, dass sie zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Hier hat die Bundesregierung Ausnahmen eingebaut.

Die Regelung gilt zunächst nur für den Einbau neuer Heizungen. Bestehende Heizungen können erst einmal weiterlaufen.

Welche Heizung muss ich jetzt einbauen?

Das Gesetz macht bewusst keine Vorgaben, um möglichst flexibel zu sein. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck setzt vor allem auf den Einbau von Wärmepumpen. Im Gesetzentwurf werden aber auch andere Möglichkeiten genannt, darunter ein Anschluss an ein Wärmenetz oder eine Stromdirektheizung. Auch Biomasseheizungen, Wasserstoffheizungen und sogar Gasheizungen – wenn diese nachweislich erneuerbare Gase nutzen – sind möglich.

Muss ich meine funktionierende Gasheizung jetzt herausreißen?

Nein, alte Heizungen müssen nicht am 1. Januar 2024 ausgetauscht werden. Sollten sie kaputtgehen, können sie auch weiterhin repariert werden. Schon jetzt gilt aber: 30 Jahre nach Inbetriebnahme muss eine Heizung ausgetauscht werden.

Das Bundeswirtschaftsministerium empfiehlt, schon jetzt auf klimafreundliche Heizungen umzusteigen, sollte ein Heizungstausch notwendig sein. Heizungen würden für sehr lange Zeiträume geschaffen und fossile Energieträger verteuerten sich zunehmend.

Spätestens 2045 soll die Nutzung fossiler Energieträger beendet sein. Danach müssen alle Heizungen mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Was bedeutet das für Mieterinnen und Mieter?

Das Gesetz plant, Mieterinnen und Mieter zu schützen. In Wohnungen mit Gasheizung dürfen Vermieter bei der Betriebskostenabrechnung nur den Betrag weitergeben, der mit einer hinreichend effizienten Wärmepumpe anfiele. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass Vermieter eine günstige Gasheizung einbauen und die Mieter mit hohen Betriebskosten belastet werden, sagt die Bundesregierung.

Warum wettern alle gegen das neue Heizungsgesetz?

Die Union warf der Ampel-Koalition eine Wärmewende mit „Brechstange“ vor, der viele Menschen finanziell zu überfordern drohe. Außerdem könne niemand sagen, woher die Handwerker für den Einbau klimafreundlicher Heizungen kommen sollten.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer kritisierte das Gesetz heftig. „Die Pläne dieser Regierung führen zu Deindustrialisierung und zu Aufruhr in der Bevölkerung“, sagte der CDU-Politiker.

Mehr dazu können sie unter diesem Link nachlesen.

(Text gekürzt)


Quelle: mdr.de

 

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