Gesetz zur Staatsangehörigkeit tritt in Kraft
Am 27. Juni tritt die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Kraft. Was ändert sich an dem Gesetz durch die Novellierung?
- Mehrstaatigkeit wird ermöglicht („Doppelpass“)
- Voraufenthaltszeiten vor der Einbürgerung verkürzen sich von bisher acht auf fünf Jahre bzw. bei besonders guter Integration auf drei Jahre
- In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren (bisher acht) rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt
- Für ehemalige Gastarbeiter sind künftig mündliche Sprachkenntnisse ausreichend; ein Einbürgerungstest ist nicht mehr erforderlich
- Konkrete Ausschlussgründe im Einbürgerungsverfahren
- Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens
- Verfahren der Sicherheitsabfrage wird digitalisiert und beschleunigt
Die Einbürgerung eines ausländischen Staatsangehörigen stellt die Anerkennung eines erfolgreichen Integrationsprozesses dar. Eingebürgerte werden durch das Gesetz gleichberechtigte Staatsbürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten. Sie können gleichberechtigt wählen und gewählt werden und somit auch migrationsgesellschaftliche Interessen vertreten.
Für zugewanderte Fachkräfte – aber auch potentielle Arbeitgeber – ist die Bleibeperspektive entscheidend. Ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht, welches Zuwandernden zeitnah die Aussicht auf einen deutschen Pass und damit gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht, kann ein Faktor im Wettbewerb um Fachkräfte sein.
Nähere Informationen dazu: www.bundesregierung.de
Symbolbild: Freepik