Pflegeheime werden teurer: Wann muss was gezahlt werden?

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Pflegeheime werden teurer: Wann muss was gezahlt werden?

2.871 Euro im bundesweiten Durchschnitt: Der Eigenanteil, den Bedürftige für ein Pflegeheim zahlen, ist erneut gestiegen – trotz Entlastungszuschlägen. Alles Wichtige im Überblick.

Die Pflege und das Wohnen im Heim werden immer teurer. Die selbst zu zahlenden Anteile für Pflegebedürftige und ihre Familien sind nochmals deutlich gestiegen. Das ergibt eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen mit Stand zum 1. Juli. Im bundesweiten Durchschnitt sind es 2.871 Euro. Das sind 211 Euro mehr als im Vorjahr.

Im zweiten Aufenthaltsjahr beträgt die monatliche Eigenbeteiligung aktuell 2.620 Euro, ein Plus von 233 Euro. Im dritten Aufenthaltsjahr müssen 2.284 Euro zugezahlt werden – ein Plus von 169 Euro. Ab dem vierten Aufenthaltsjahr beträgt die Eigenbeteiligung aktuell 1.865 Euro. Das entspricht einem Anstieg von 91 Euro. Die Belastungen wachsen damit trotz inzwischen erhöhter Entlastungszuschläge, die sich nach der Aufenthaltsdauer richten.

Warum sind die Kosten so gestiegen?

Gründe sind vor allem die Inflation mit gestiegenen Energie- und Lebensmittelkosten sowie höhere Löhne der Pflegekräfte. Seit September 2022 werden sie nach Tarif bezahlt.
Erstmals wurden in die Auswertung auch Ausbildungskosten einbezogen, die ebenfalls von den Heimen weitergegeben werden. Dieser Posten wurde aber auch in die Vergleichswerte vom 1. Juli 2023 eingerechnet, hieß es in der Erläuterung.

Höhere Kosten trotz Pflegeversicherung?

Pflege kostet immer auch Geld aus der eigenen Tasche. Anders als bei der Krankenversicherung, die im Normalfall für alle notwendigen Kosten zur ärztlichen Versorgung aufkommt, übernimmt eine Pflegeversicherung nur einen Teil der Pflegekosten.

Was müssen die Bewohner selber zahlen?

Die von den Pflegebedürftigen zu tragende Eigenbeteiligung setzt sich aus drei Komponenten zusammen:
    • Kosten für Unterkunft und Verpflegung (im Bundesdurchschnitt 955 Euro/Monat)
    • Investitionskosten (490 Euro/Monat)
    • einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) – beinhaltet vor allem Kosten für Pflegepersonal (1.678 Euro/Monat)

Sind die Kosten bundesweit gleich?

Nein, es gibt erhebliche regionale Unterschiede. Im Schnitt am teuersten ist derzeit ein Heimplatz im ersten Aufenthaltsjahr in Nordrhein-Westfalen mit 3.200 Euro pro Monat und in Baden-Württemberg mit 3.180 Euro. Am niedrigsten ist die Eigenbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern mit 2.472 und in Sachsen-Anhalt mit 2.373 Euro.

Was, wenn die Rente der Pflegeheimbewohner nicht mehr reicht?

Wegen der stark steigenden Eigenanteile rutschen immer mehr Pflegeheimbewohner in die Sozialhilfe. Die Bundesregierung hat deshalb einen Entlastungszuschlag für Heimbewohner beschlossen, der mit der Pflegedauer steigt. Aktuell betragen die Zuschüsse im ersten Aufenthaltsjahr 15 Prozent des zu zahlenden EEE, im zweiten Aufenthaltsjahr 30 Prozent, im dritten Aufenthaltsjahr 50 Prozent und ab dem vierten Aufenthaltsjahr 75 Prozent des zu zahlenden EEE.

Was ist, wenn Pflegeheimbewohner noch über Einkommen und Vermögen verfügen?

Voraussetzung für die Sozialhilfe ist finanzielle Bedürftigkeit. Bevor der Staat hilft, muss das eigene Einkommen und Vermögen eingesetzt werden – also auch Renten und Pensionen, Unterhaltszahlungen von Verwandten, Miet- und Pachteinnahmen, Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Nießbrauchrechte, Gemälde und Schmuck.

Bei der Berechnung der Bedürftigkeit werden sowohl das Einkommen und das Vermögen der pflegebedürftigen Person als auch das Einkommen des Ehegatten beziehungsweise des Lebenspartners herangezogen. Seit 2023 dürfen Alleinstehende ein Schonvermögen von 10.000 Euro behalten, Eheleuten stehen 20.000 Euro zu.
Sollten beide Ehepartner bereits im Heim leben, müssen sie ihr ganzes Einkommen für die Heimkosten verwenden – bis auf das Schonvermögen. Lebt nur ein Ehepartner im Heim und wohnt der andere in der früheren gemeinsamen Wohnung, muss dem Ehepartner, der daheim geblieben ist, soviel Geld übrig bleiben, dass er seine Kosten weiterhin bestreiten kann.

Müssen sich die Kinder an den Pflegekosten beteiligen?

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen sich die Kinder im Rahmen des Elternunterhalts beteiligen. Allerdings sind seit 2020 nur Söhne und Töchter mit Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro brutto finanziell in der Verantwortung. Dabei wird das Einkommen des jeweiligen Ehepartners nicht mit angerechnet. Gibt es mehrere Kinder, muss lediglich der gut verdienende Nachwuchs zahlen, der über die 100.000-Euro-Grenze kommt. Den Anteil der Geschwister muss er nicht mit übernehmen.


Quelle: ZDF.de

Symbolbild: Pixabay

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