Ukraine-Flüchtlinge erhalten ab Juni Grundsicherung

Hartz-IV

Die Kosten für die Versorgung ukrainischer Flüchtlinge werden zwischen den Ländern und dem Bund aufgeteilt. Ab 1. Juni sollen Geflüchtete die staatliche Grundsicherung in Anspruch nehmen können.

Nach zähen Verhandlungen über viele Stunden haben sich Bund und Länder bei der Verteilung der Kosten für die Versorgung ukrainischer Kriegsflüchtlinge auf einen Kompromiss geeinigt. Dies teilten die Regierende Bürgermeisterin von Berlin, Franziska Giffey, und der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Hendrik Wüst am späten Donnerstagabend bei einer Pressekonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in Berlin mit.

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sollen ab Juni staatliche Grundsicherung erhalten, also die gleichen Leistungen wie etwa Hartz-IV-Empfänger. Sie würden damit anerkannten Flüchtlingen gleichgestellt, „das ist auch folgerichtig“, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).

Bund beteiligt sich an Kosten für Unterkunft

Für die Kriegsflüchtlinge haben die Beschlüsse große Vorteile: Sie erhalten höhere Leistungen und eine bessere Gesundheitsversorgung. Außerdem bekommen sie früher Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt und haben mit den Jobcentern eine zentrale Anlaufstelle für ihre Belange. Für diese Lösung hatten sich unter anderem die Kommunen auch starkgemacht, weil der Bund die Ausgaben für die Grundsicherung trägt. Der Bund wird sich auch maßgeblich an den Kosten für die Unterkunft beteiligen.

Das sind die wichtigsten Beschlüsse:

  • Grundsicherung
    Ab dem 1. Juni sollen Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland Grundsicherung beziehen können. Die Kosten dafür trägt der Bund. Damit werden die Kriegsflüchtlinge bei den Leistungen für ihre Lebenshaltungskosten behandelt wie anerkannte Asylbewerber.
    Mit dem Bund-Länder-Beschluss zur Aufnahme in die Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) II erhalten sie höhere Bezüge. Damit verbunden sind weitere Vorteile – etwa bei der gesundheitlichen Versorgung und beim Zugang zu Deutschkursen.
  • Leistungen vom Bund an die Länder
    Der Bund zahlt Ländern und Kommunen in diesem Jahr pauschal zwei Milliarden Euro für die Mehraufwendungen für die Versorgung und Unterbringung der Geflüchteten. Davon entfallen 500 Millionen Euro auf die Kosten der Kommunen für die Unterbringung der Menschen aus der Ukraine sowie 500 Millionen Euro auf die bereits bisher aufgelaufenen Ausgaben der Gemeinden für die Lebenshaltungskosten. Mit einer Milliarde Euro werden weitere Kosten abgegolten, etwa für die Kinderbetreuung und die Integration in Schulen sowie Gesundheits- und Pflegekosten. Die Gesamtsumme wird den Ländern über einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer zur Verfügung gestellt.
  • Arbeitsaufnahme
    Die Geflüchteten aus der Ukraine können unmittelbar eine Arbeit in Deutschland aufnehmen, die Ausländerbehörden erlauben bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ausdrücklich die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht nötig.

In dem Beschluss heißt es außerdem, Bund und Länder wollten die Registrierung derjenigen, die in Deutschland blieben, beschleunigen und „optimieren“. Dazu gehöre auch, technische Probleme der IT schnellstmöglich zu beheben. Der Bund will die Länder bei der Registrierung mit Personal und Ausstattung unterstützen. Bei der Erfassung gehe es neben Ukrainern auch um Angehörige anderer Staaten, heißt es in dem Papier. „Eine Registrierung ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Gewährleistung nationaler Sicherheitsinteressen geboten.“

(Text gekürzt)

Quelle: t-online

Bild: Pixabay

 

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