Härtere Sanktionen beim Bürgergeld
Wer Bürgergeld empfängt und angebotene Arbeit ablehnt, wird bald weniger Leistungen erhalten. Auch schwarzarbeitende Menschen will die Ampelregierung härter bestrafen.
Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger müssen bald mit höheren Sanktionen rechnen, wenn sie eine Arbeit ablehnen. Das Bundeskabinett hat dafür entsprechende Verschärfungen auf den Weg gebracht. Wer etwa eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, muss künftig sofort mit einer deutlicheren Kürzung rechnen: Die Grundsicherung soll dann für drei Monate um 30 Prozent gekürzt werden. Auch wer Termine im Jobcenter ohne Grund nicht wahrnimmt, soll 30 Prozent statt bisher 10 Prozent weniger für einen Monat erhalten.
Bürgergeldbeziehende müssen zudem künftig für einen Job einen Arbeitsweg von bis zu drei Stunden täglich für Hin- und Rückfahrt akzeptieren. Bei einer Beschäftigung unter sechs Stunden gelten zweieinhalb Stunden als zumutbar. Für Erziehende und Pflegende soll es Ausnahmen geben.
Vermögen sollen mit den neuen Regelungen grundsätzlich für den eigenen Lebensunterhalt eingesetzt werden. Die Schonzeit, in der Vermögen nicht angetastet wird, soll von zwölf auf sechs Monate verkürzt werden.
Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten soll verbessert werden
Die Gesetzesänderungen sehen zudem Integrationspraktika für Geflüchtete vor. Zudem sollen Arbeitgeber einen Zuschuss erhalten, wenn sie Geflüchtete zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs freistellen. So soll Menschen mit Fluchterfahrung der Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtert werden.
Auch rechtlich soll die Einstellung von Geflüchteten mit Duldung einfacher werden. Eine Beschäftigungserlaubnis durch die oft überlasteten Ausländerbehörden soll unter Umständen auch ohne Stempel als genehmigt gelten.
Ziel der neuen Maßnahmen ist laut dem Arbeitsministerium, „mehr Verbindlichkeit, mehr Arbeitsmarktintegration und mehr Fairness im Sozialstaat“ zu erreichen. Vermittlung und Qualifizierung blieben der Kern des Bürgergelds, um Menschen in Arbeit zu bringen.
Die Änderungen müssen noch im Gesetzgebungsverfahren vom Bundestag beschlossen werden. Voraussichtlich werden sie zum Jahreswechsel in Kraft treten.
Quelle: Zeit.de
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