Ampel will offenbar Staatsleistungen an Kirchen streichen

Kirchen

Deutschland zahlt für die Enteignung von Kirchen Staatsleistungen, zum Beispiel Bischofsgehälter. Doch die Schuld ist mehr als 200 Jahre alt. Nun will die Ampel laut einem Medienbericht das Ende der Zahlungen umsetzen.

Jedes Jahr fließen mehrere Hundert Millionen Euro vom Staat an die Kirchen – als Entschädigungen aus der Zeit der Säkularisation. Nun arbeitet die Ampel einem Bericht zufolge an einem Gesetzentwurf, um die Staatsleistungen an die Kirchen zu beenden. Der Entwurf soll im Herbst vorliegen, berichtete die »Frankfurter Allgemeine Zeitung«. Die Ampel will ihn demnach so gestalten, dass er ohne Zustimmung des Bundesrats in Kraft treten kann. Nicht ohne Grund: Die Länder lehnen das Vorhaben nämlich strikt ab.

Damit keine Zustimmung der Länderkammer benötigt wird, sollen dem Bericht zufolge in dem Gesetzentwurf die Vorgaben für das Ende der Staatsleistungen vage bleiben. »Es wird sicher kein Text, der Ländern abschließend die Form der Ablösung vorschreiben wird«, sagt der religionspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Lars Castellucci, der Zeitung.

Schuld von vor 200 Jahren

Der Chef der Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt, Rainer Robra, warnte die Ampelkoalition vor einem Alleingang. »Es wäre dem deutschen Staatsaufbau angemessener, ein zustimmungspflichtiges Gesetz vorzulegen«, sagte er der Zeitung.

Die Staatsleistungen stammen aus der Säkularisation. In den Anfängen des 19. Jahrhunderts, also vor mehr als 200 Jahren, wurden kirchliche Güter und Gebiete enteignet. Aus dieser Zeit entstand dem Staat die Pflicht, die Kirchen dafür zu entschädigen. Konkret zahlen alle Bundesländer mit Ausnahme der Stadtstaaten Hamburg und Bremen damit etwa teilweise Gehälter des Klerus, darunter Bischöfe und Pfarrer. Große Anteile gehen in sogenannte Baudotationen, also Gelder für den Erhalt von Kirchen.

Schon in die Weimarer Reichsverfassung wurde vor gut hundert Jahren die Pflicht aufgenommen, diese Leistungen abzulösen, das Grundgesetz übernahm diese Vorgabe in Artikel 140. Damit müsste der Staat also noch einmal eine bestimmte Summe zahlen, um die regelmäßigen Überweisungen beenden. Um dies umzusetzen, müsste der Bund den gesetzlichen Rahmen setzen und jedes Bundesland dann individuelle Abmachungen mit den Kirchen finden.

Wie die »FAZ« weiter berichtete, schlägt der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), vor, stattdessen die entsprechende Vorgabe aus dem Grundgesetz zu streichen. »Das Staat-Kirche-Verhältnis hat sich seit 1919 auch ohne Ablösung der Staatsleistungen gut eingespielt«, sagte er. Daher stelle sich die Frage, ob der Verfassungsauftrag sich nicht als solcher überlebt habe und durch eine Änderung des Grundgesetzes abgeschafft werden könne.


Quelle: Spiegel.de

Symbolbild: Pixabay