300 Euro legt der Staat einmalig einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen auf ein Monatsgehalt obendrauf, um die teuren Energiepreise abzufedern. Wann kommt die Pauschale? Und wie viel bleibt netto davon übrig?
Energiepreispauschale im September auf dem Gehaltszettel
Durch den Krieg in der Ukraine sind auch die Energiepreise stark angestiegen und haben Benzin, Diesel, Strom und Heizung extrem verteuert. Mit einer Energiepreispauschale von 300 Euro wird die Bundesregierung alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen der Steuerklassen 1 bis 5 entlasten. Den Betrag gibt es einmalig als zu versteuernden Bonus auf das Gehalt, der durch die Arbeitgeber im September ausgezahlt werden soll. Bei Selbstständigen soll die Einkommensteuer-Vorauszahlung einmalig um diesen Betrag gesenkt werden.
Nichterwerbstätige Personen bleiben außen vor – und damit auch ein Großteil der Rentner und Rentnerinnen. Hier fordern Experten der Wirtschaftsforschungsinstitute DIW und IW Nachbesserung. Seitens Wirtschaft und Arbeitgeber regt sich auch Kritik an dem dadurch entstehenden Mehraufwand. Auf Berufung eines Vermerks des Finanzministers schreibt das „handelsblatt.de“: „Das von der Bundesregierung geplante Entlastungspaket wird zu Bürokratiekosten von mehr als 800 Millionen Euro führen.“
Wer bekommt netto am meisten raus?
Die Energiepreispauschale unterliegt der Einkommenssteuer. Beschäftigte mit hohem Steuersatz bekommen damit von den 300 Euro weniger raus als Erwerbstätige mit geringerem Einkommen. Ohne Abzüge kommt die Sonderzahlung denen zugute, die unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen. 2022 sind das 10.347 Euro.
Ein Alleinstehender in Steuerklasse 1 und einem Jahresgehalt von 72.000 Euro – und damit dem Spitzensteuersatz unterliegend – kann sich nach Berechnungen des Steuerzahlerbunds über ein Plus von 181,80 Euro auf dem Lohnzettel freuen, ein verheirateter Arbeitnehmer mit einem Kind in Steuerklasse 4 mit dem selbem Verdienst über 184,34 Euro.
Bei Erwerbstätigen mit einem mittleren Gehalt und dadurch niedrigerem Einkommensteuersatz geht weniger von der 300-Euro-Energiepreispauschale an den Fiskus zurück: 216,33 Euro blieben laut Steuerzahlerbund einem verheirateten Arbeitnehmer bei einem Jahresgehalt von 45.000 Euro davon übrig, wenn er in Steuerklasse 4 eingruppiert und ein Kind bei ihm eingetragen ist. Derselbe Arbeitnehmer bekäme bei einem Jahresverdienst von 15.000 Euro 248,83 Euro von den 300 Euro raus – denn eingetragen in Steuerklasse 3 läge er unter dem Grundfreibetrag und erhielte die Pauschale ohne Abzüge.
(Text gekürzt)
Quelle: mdr.de
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