Kindergrundsicherung: So viel Geld sollen Eltern bekommen

Kindergrundsicherung

Ab 2025 soll die neue Kindergrundsicherung eingeführt werden. Auch armutsgefährdete Kinder von Alleineerziehenden sollen davon mehr als bisher profitieren.

Es wurde gehämmert und geschraubt in Berlin, nun steht auch die Kindergrundsicherung endlich auf sicheren Füßen. Millionen Kinder sollen davon profitieren. Die Minister haben ihren wochenlangen Streit über die Höhe der Leistungen damit endlich beigelegt. Jetzt gibt es also mehr Geld für bedürftige Familien sowie alleinerziehende Mütter und Väter. Mit der neuen Kindergrundsicherung soll es ab dem Jahr 2025 nicht nur einfacher für Anspruchsberechtigte werden, die Leistungen zu erhalten, sondern vieles soll auch im System der Bundesagentur für Arbeit anders werden.

Kindergrundsicherung für Alleinerziehende: Bis zu 636 Euro im Monat

In Zahlen gesprochen bedeutet die neue Kindergrundsicherung laut Familienministerin Lisa Paus (Grüne) ein Anspruch von 530 Euro für die Kleinen und bis 636 Euro für ältere Kinder. Der Betrag errechnet sich aus dem künftigen Kindergeld und dem Kinderzuschlag. Bei dem Kinderzuschlag handelt es sich laut Familienministerium um eine zusätzlich finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den Bedarf der Familie aufzukommen.

Eckpunkte der Kindergrundsicherung:
  1. Leistungen für bedürftige Familien werden gebündelt und damit übersichtlicher
  2. Es soll nur noch eine Anlaufstelle für ALLE Kinderleistungen geben. Diese nennt sich fortan Familienservice (ehemals Familienkasse) der Bundesagentur für Arbeit.
  3. Künftig soll es einen „Kindergrundsicherungs-Check“ geben, der klärt, ob Familien einen Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag haben, wenn das Einkommen der Eltern nicht zum Leben reicht
  4. Das sogenannte sozio-ökonomische Existenzminimum soll neu berechnet werden, welches ausschlaggebend für die Höhe des Bürgergeldes ist. Es soll die Kosten des Alltags von Familien künftig besser wiedergeben

Kindergeldzuschlag beantragen

Wer Anspruch auf den Kinderzuschlag hat, erhält außerdem Leistungen für Bildung und Teilhabe und kann sich von den Kitagebühren befreien lassen. Eine deutliche Erleichterung – speziell für alleinerziehende Mütter und Väter. Außerdem wird für jedes unverheiratete Kind bis 25 Jahr der Zuschlag bezahlt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Kind im Haushalt bzw. der Bedarfsgemeinschaft lebt und Kindergeld ausgezahlt wird
  • Das Einkommen von Alleinerziehenden eine Mindestgrenze von 600 Euro brutto nicht überschreitet
  • Die beantragende Person hat für sich selbst genug Einkommen und zusammen mit dem Kinderzuschlag, dem Kindergeld und dem eventuell zustehenden Wohngeld kann sie den Bedarf der Familie decken
  • Das Einkommen, das auf den Kinderzuschlag angerechnet wird, ist nicht so hoch, dass sich der Kinderzuschlag auf null reduziert

Quelle. BMFSFJ Kinderzuschlag

Wer den Kinderzuschlag oder auch Wohngeld erhält, dem stehen auch Leistungen für Bildung und Teilhabe zu. Das sind zum Beispiel eintägige Ausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten von Schule, Kita oder Tagespflege, 174 Euro für die Ausstattung mit Schulbedarf pro Schuljahr, Kostenübernahme für ÖPNV-Tickets für Schüler, Kostenübernahme für angemessene Lernförderung für Schulkinder, kostenlose gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule, Kindertagesstätte oder Hort oder in der Tagespflege sowie monatliche Kostenübernahme für einen Sportverein oder die Musikschule in Höhe von 15 Euro.

Schon heute gibt es diesen Anspruch auf Geldleistungen. Doch oftmals sind die bürokratischen Hürden für viele Bedürftige so hoch, dass sie die Leistungen nicht beantragen. Doch das soll sich mit dem geplanten System-Umbau der BfA künftig ändern und Alleinerziehenden bzw. Eltern etliche Vereinfachungen bringen. So soll der Antrag auf den Kinderzuschlag künftig online möglich sein.

Unterhaltszahlungen werden nur noch mit 45 Prozent angerechnet

Familienministerin Paus hat von Finanzminister Christian Lindner (FDP) für das neue Paket der Kindergrundsicherung rund 2,4 Milliarden Euro erhalten. Sie sieht darin vor allem Vorteile für Alleinerziehende. Bei diesen Vätern und Müttern, die mindestens 600 Euro verdienen, sollen Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil künftig nur zu 45 Prozent zur Bemessung des Kinderzusatzbetrages angerechnet werden, berichtet der WDR. Bisher galt laut Bürgerlichem Gesetzbuch § 1612b im Falle von Scheidungskindern, das Kindergeld zur Hälfte auf den Kindesunterhalt angerechnet wird.

Lindner hob in dem Bericht hervor, dass es diese „priviligierte Anrechnung von Unterhaltseinkommen“ für Kinder ab sechs Jahren nur für jene Alleinerziehenden geben solle, „die mindestens für 600 Euro arbeiten – Minijob reicht nicht aus“. Außerdem erhalten Teenager, die bisher Kinderzuschlag bekommen, „mit dem Start der Kindergrundsicherung monatlich noch einmal 60 Euro mehr haben“, sagte Paus.


Quelle: Merkur.de

Bild: Pixabay

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