Diese Neuerungen kommen im Juli

Juli

Die EEG-Umlage fällt weg, die erste Frist für den Führerschein-Umtausch läuft ab, Hartz-IV-Sanktionen werden ausgesetzt, die Steuererklärung wird doch noch nicht fällig und die kostenlosen Bürgertests werden abgeschafft. Dies und anderes erwartet Sie im neuen Monat.

EEG-Umlage fällt weg

Die EEG-Umlage ist bereits zum 1. Januar auf 3,72 Cent pro kWh (netto) gesunken. Nun fällt sie nach 20 Jahren ganz weg – befristet bis zum 31. Dezember 2022, um die Haushalte bei den gestiegenen Stromkosten zu entlasten beziehungsweise den starken Anstieg etwas zu dämpfen und für stabilere Strompreise zu sorgen.

Erste Frist für Führerschein-Umtausch läuft ab

Obwohl die Einführung des neuen EU-Führerscheins erst im Jahr 2033 abgeschlossen sein soll, müssen sich ältere Autofahrer mit dem Umtausch bereits sputen. Die erste Frist endet am 19. Juli 2022. Damit bleiben Inhabern von alten Führerscheinen, die in den Jahren 1953 bis 1958 geboren wurden, nur noch gut zwei Wochen Zeit.

Dampfen wird teurer

Ab dem 1. Juli unterliegen erstmals auch die Substanzen für E-Zigaretten der Tabakbesteuerung. Unabhängig davon, ob die Flüssigkeiten nikotinhaltig sind oder nicht. Für ein Zehn-Milliliter-Liquid, das derzeit rund fünf Euro kostet, sollen zusätzlich 1,60 Euro Steuern anfallen. Darüber hinaus wird Tabak für Wasserpfeifen mit einer Zusatzsteuer belegt und damit fiskalisch der Filterzigarette gleichgestellt.

Grundsteuerfreibetrag wird erhöht

Im Jahr 2022 ist rück­wirkend zum Januar der steuerfreie Grund­frei­betrag zum zweiten Mal seit 2011 von 9984 Euro auf 10.347 Euro gestiegen. Da die Pauschale zuletzt 2011 ange­hoben wurde, war eine Erhöhung laut dem Institut der deutschen Wirt­schaft (IW) über­fällig. Diese geplanten Änderungen bringen einer Alleinverdienerfamilie mit zwei Kindern und 50.000 Euro Brutto­einkommen 2022 rund 190 Euro Entlastung. Arbeiten beide Eltern, sind es durch den doppelten Arbeitnehmerfrei­betrag rund 242 Euro, rechnet das IW vor. Auf das Gesamtjahr gerechnet wohlgemerkt.

Hartz-IV-Sanktionen werden ausgesetzt

Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) können vom 1. Juli an bis Mitte 2023 durchpusten. Sie müssen bis dahin weniger Sanktionen fürchten. Wird etwa eine zumutbare Arbeit nicht angenommen, müssen betroffenen Menschen keine Leistungskürzungen um 30 Prozent befürchten. Anders sieht die Sache bei wiederholten Meldeversäumnissen oder Terminverletzungen aus. Hier drohen nach wie vor Minderungen von bis zu 10 Prozent des Regelsatzes.

Kinderbonus wird ausgezahlt

Im Rahmen der von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungspakete für die Bürger ist auch ein Kinderbonus von 100 Euro pro Kind enthalten. Dieser soll Familien neben anderen Maßnahmen helfen, die stark gestiegenen Energie- und Spritpreise etwas abzufedern. Dieser wird im Juli ausgezahlt. Das Geld soll in Form einer Einmalzahlung über die Familienkassen, in der Regel nicht zusammen mit dem Kindergeld überwiesen werden.

Kostenlose Corona-Bürgertests werden abgeschafft

Die kostenlosen Schnelltests für jedermann werden zum neuen Monat abgeschafft. Umsonst zu haben sind sie dann nur noch für bestimmte Risikogruppen. Als da wären: Kinder bis fünf Jahre, Frauen zu Beginn der Schwangerschaft, Besucher von Kliniken und Pflegeheimen, Haushaltsangehörige von Infizierten. Für alle anderen sind ab Juli drei Euro pro Test zu berappen.

Mindestlohn wird erhöht

Zum neuen Monat steigt der Mindestlohn. Dieser erhöht sich dann von bisher 9,82 Euro auf 10,45 Euro. Im Oktober soll er sich dann auf 12 Euro steigen.

Pakete bei DHL werden teurer

Der Paketdienstleister DHL erhöht zum neuen Monat eine Reihe von Paketpreisen. So fällt unter anderem beim Versand innerhalb Deutschlands der Preisvorteil für online gekaufte Päckchen- und Paketmarken weg. Ein DHL-Päckchen der Größe S kostet dann statt 3,79 Euro 3,99 Euro. Das M-Päckchen wird mit 4,79 Euro im Vergleich zum früheren Onlinepreis 40 Cent teurer. Preiswerter wird hingegen das Paket 5 kg: Der Filialpreis beträgt ab 1. Juli nur noch 6,99 Euro statt 7,49 Euro.

Pfand auf fast alle Einwegflaschen

Dies betrifft dann unter anderem auch Smoothies, Frucht- und Gemüsesäfte, Energydrinks, Kaffeegetränke und alkoholische Mixgetränke sowie Sekt, Wein und Cider mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3,0 Litern. Sofern diese in Einwegflaschen oder eben Dosen verkauft werden.

Höhere Pfändungsfreigrenzen

Ab dem 1. Juli gelten neue Pfändungsfreigrenzen für das Nettoeinkommen. Die Bundesregierung erhöht die Beträge der sogenannten Pfändungstabelle. Demnach ist ein Betrag bis 1339,99 Euro monatlich unpfändbar. Bislang betrug die Grenze 1259,99 Euro. Für Menschen mit Unterhaltsverpflichtungen gilt ab dem Datum ebenfalls ein neuer Freibetrag: Dieser steigt für die erste unterhaltberechtigte Person um 110 Euro von 1729,99 auf 1839,99 Euro. Mit jeder weiteren unterhaltsberechtigten Person erhöht sich der Freibetrag um 278,90 Euro.

Renten steigen deutlich

Die Renten steigen ab 1. Juli in Westdeutschland um 5,35 und in Ostdeutschland um 6,12 Prozent. Dadurch erhöht sich eine monatliche Rente von 1000 Euro, die nur auf West-Beiträgen beruht, um 53,50 Euro; eine gleich hohe Rente mit Ost-Beiträgen steigt um 61,20 Euro. Damit ergibt sich eine Anhebung des bei der Berechnung zentralen Rentenwerts im Westen von gegenwärtig 34,19 auf 36,02 Euro und im Osten von derzeit 33,47 auf 35,52 Euro.

Rücknahme von Elektrogeräten

Je nach Ladengröße und Sortiment müssen Discounter und Supermärkte ab 1. Juli alte Elektrogeräte wie elektrische Zahnbürsten, Taschenrechner, Rasierer oder Handys annehmen. Auch dann, wenn sie in einem anderen Geschäft erworben wurden. Vorausgesetzt, die Ladenfläche ist größer als 800 Quadratmeter und die Läden selbst verkaufen mehrmals im Jahr entsprechende Produkte. Größere Elektrogeräte wie beispielsweise Fernseher können dort aber nur abgegeben werden, wenn auch ein neues Gerät gekauft wird.

(Text gekürzt)

Quelle: ntv.de

Bild: Pixabay

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