Insekten in Lebensmitteln erlaubt

Insekten

Mit dem Inkrafttreten einer EU-Verordnung dürfen weitere Insekten in Lebensmitteln verarbeitet werden. Das sollten  Verbraucher wissen.

Die neue EU-Verordnung zu Insekten in Lebensmitteln sorgt für Ärger und Verwirrung. Künftig dürfen diese Erzeugnisse aus der Hausgrille („teilweise entfettetes Pulver“) und dem Getreideschimmelkäfer (Pulver und Pasten aus Larven) enthalten.

In welchen Lebensmitteln dürfen nun künftig Insekten verarbeitet werden? Wie können Kundinnen und Kunden erkennen, ob sie in einem Produkt enthalten sind? Und in welchen Lebensmitteln sind bereits Insekten beigemischt?

Welche Produkte könnten künftig Insekten enthalten?

Pulver aus der Hausgrille und Larven des Getreideschimmelkäfers in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form könnten in folgenden Produkten stecken:

  • Brot und Brötchen
  • Keksen
  • Teigwaren (Nudeln)
  • Suppen, Suppenkonzentraten und -pulver
  • Pizza
  • Verarbeiteten Kartoffelerzeugnissen
  • Molkenpulver
  • Fleischanalogen
  • Fleischzubereitungen
  • Snacks außer Chips
  • Snacks auf Maismehlbasis
  • Bierähnliche Getränke
  • Schokoladenerzeugnissen
  • Nüssen und Ölsaaten

Müssen die Produkte mit Insekten speziell gekennzeichnet werden?

Ja und nein. Hersteller müssen auf dem Etikett keinen gesonderten Hinweis geben, dass sich in ihren Produkten Bestandteile aus Insekten befinden. Allerdings müssen die entsprechenden Bezeichnungen auf der Zutatenliste angegeben werden – auf Latein und Deutsch:

  • Hausgrille: „Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“
  • Getreideschimmelkäfer: „Gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“ oder „getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“

Ist der Verzehr von Insekten und deren Erzeugnissen unbedenklich?

Die Insekten werden speziell für die Verarbeitung in Lebensmitteln gezüchtet und wachsen unter kontrollierten Bedingungen auf. So werden die Krabbeltiere etwa 24 Stunden vor ihrer Verarbeitung nicht mehr gefüttert, damit ihr Darm leer ist. Die Insekten sind allgemein also gesundheitlich unbedenklich.

Allerdings müssen Allergiker aufpassen, denn wer gegen Krebstiere, Weichtiere und Hausstaubmilben allergisch ist, sollte auf den Verzehr der insektenhaltigen Lebensmittel verzichten. Dies muss laut der EU-Verordnung auf der Verpackung der entsprechenden Produkte klar erkenntlich gemacht werden.

Abgesehen davon sind in der Europäischen Union auch getrocknete Mehlwürmer und die europäische Wanderheuschrecke in gefrorener, getrockneter und pulverisierter Form zugelassen. Seit einiger Zeit gibt es in Deutschland auch Produkte wie Insektenburger oder -nudeln zu kaufen, die auch als solche vermarktet werden.

(Text gekürzt)


Quelle: T-Online.de

Bild: Wikimedia Commons

 

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