Cannabis-Legalisierung: EU-Recht spricht dagegen

Cannabis

Cannabis soll in Deutschland legalisiert werden. Doch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags sieht dafür rechtliche Hürden. Zwei EU-Verträge seien ein Problem, warnen die Experten.

Die geplante Cannabis-Legalisierung in Deutschland könnte laut einem Gutachten im Widerspruch zu EU-Recht stehen. In einer Untersuchung im Auftrag des CSU-Gesundheitspolitikers Stephan Pilsinger führt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags zwei EU-Verträge auf, an die auch Deutschland gebunden sei und die einer kontrollierten Cannabis-Legalisierung entgegenstünden. Die Analyse liegt dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ und der Nachrichtenagentur dpa vor.

EU-Regelungen als Hindernis

So schreibe beispielsweise der sogenannte EU-Rahmenbeschluss von 2004 vor, dass jeder Mitgliedsstaat das Herstellen, Anbieten sowie Verkaufen von Drogen unter Strafe stellen muss. Er bezieht sich der Darstellung zufolge auf alle Drogen, die in einem Übereinkommen von 1971 über psychotrope Stoffe aufgeführt sind, wozu auch Cannabis gehöre. Der Rahmenbeschluss schreibe außerdem vor, dass jedes Mitgliedsland Verstöße mit „wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden strafrechtlichen Sanktionen“ ahnden müsse.

In dem Bericht des Wissenschaftlichen Dienstes wird außerdem ein zweites Problem benannt: das Schengen Protokoll. Darin hätten sich die Vertragsländer, zu denen auch Deutschland gehört, verpflichtet, „die unerlaubte Ausfuhr von Betäubungsmitteln aller Art einschließlich Cannabis-Produkte sowie den Verkauf, die Verschaffung und die Abgabe dieser Mittel mit verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Mitteln zu unterbinden“.

Pilsinger warnt vor Gefahren

Pilsinger sagte, die Ausarbeitungen zeigten, dass die im Koalitionsvertrag vorgesehene Legalisierung von Cannabis nicht legal wäre. Cannabis einfach zu dulden, wie es in den Niederlanden gehandhabt werde, könne und dürfe für Deutschland keine Option sein. „Der Jugendschutz muss für uns in Deutschland immer oberste Priorität, genauso wie das Zurückdrängen und die Bekämpfung des Schwarzmarkts“, sagte Pilsinger.

In den Niederlanden gilt laut Wissenschaftlichem Dienst nach wie vor das „Opiumgesetz“, das Anbau, Verkauf und Besitz von Cannabis unter Strafe stellt. Der Verkauf von Cannabis sei laut den Bundestagsjuristen ebenso weiterhin „formalrechtlich illegal“, werde aber im Rahmen der Toleranzgrenze nicht verfolgt.

Planungen für Legalisierung laufen

Die Ampel-Koalition hat im Koalitionsvertrag vereinbart, eine „kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ einzuführen.

Derzeit laufen die Vorbereitungen für das Gesetzgebungsverfahren. Der Bundesdrogenbeauftragte, Burkhard Blienert (SPD), hatte einen Gesetzentwurf für Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres angekündigt.

Quelle: tagesschau.de

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