Wer Steuern nachzahlen musste, kann sich freuen: Denn einen Teil der Zinsen bekommt er zurück. Der Bund senkte den Zinssatz auf Steuernachzahlungen ab – nachdem das Verfassungsgericht die Regelung kritisierte.
Das Bundeskabinett hat eine Absenkung des jährlichen Zinssatzes auf Steuernachzahlungen auf 1,8 Prozent beschlossen. Mit der Entscheidung werde „dem derzeitigen Niedrigzinsniveau Rechnung“ getragen, erklärte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) am Mittwoch. Der monatliche Zinssatz sinke somit rückwirkend zum 1. Januar 2019 auf 0,15 Prozent. Alle drei Jahre soll zudem geprüft werden, ob der Zinssatz noch angemessen ist.
„Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und auch die Finanzbehörden können sich auf Rechts- und Planungssicherheit verlassen“, erklärte Lindner weiter. Wie die „FAZ“ bereits im Februar berichtete, rechnet das Finanzministerium aufgrund der Zinsänderung mit Mindereinnahmen in Höhe von fast 2,5 Milliarden Euro.
Gericht erklärte Zinssatz für verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hatte im August vergangenen Jahres den geltenden Zinssatz von sechs Prozent auf Steuerforderungen und Steuererstattungen für verfassungswidrig erklärt. Der Zinssatz sei nicht mehr zu rechtfertigen, wenn er sich als realitätsfern erweise – was wegen des bestehenden „strukturellen Niedrigzinsniveaus“ der Fall sei, hatte das Gericht argumentiert.
Für die Neuregelung hatte der Gesetzgeber Zeit bis Ende Juli 2022. Nun dürften viele Steuerzahler, die seit 2019 nachzahlen mussten, einen Teil der Zinsen zurückbekommen. Wer Steuern erstattet bekam, muss die üppige Verzinsung unter Umständen aber auch teilweise zurückzahlen. Besonders bei Unternehmen kann es um größere Summen gehen.
(Text gekürzt)
Quelle: t-online.de
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