Tanzverbot am Karfreitag

Karfreitag

Der Karfreitag ist in der christlichen Religion der Tag, an dem Jesus gekreuzigt wurde. Für gläubige Christen ist der Freitag vor Ostern deshalb ein Tag der Trauer – und damit ein sogenannter „stiller“ Feiertag. Tanzen und laute Musik sind deshalb gesetzlich verboten.

Das lange Osterwochenende nutzen, um endlich mal wieder das Tanzbein zu schwingen? An Karfreitag ist das keine gute Idee. Denn vielerorts müssen die Clubs geschlossen bleiben. Der Grund dafür: das sogenannte Tanzverbot. Doch das wird in jedem Bundesland anders umgesetzt. Warum ist das Tanzen und Feiern an Karfreitag überhaupt verboten – und was gilt wo?

Warum gilt an Karfreitag ein Tanzverbot?

Der Karfreitag ist in der christlichen Religion der Tag, an dem Jesus gekreuzigt wurde. Für gläubige Christen ist der Freitag vor Ostern deshalb ein Tag der Trauer – und damit ein sogenannter „stiller“ Feiertag. Tanzen und laute Musik sind deshalb gesetzlich verboten. Gleiches gilt für andere öffentliche Veranstaltungen wie Sport-Events oder Konzerte. Verboten werden darf quasi alles, was über den Schank- und Speisebetrieb hinausgeht.

Aber: Keine Regel ohne Ausnahmen. Im Jahr 2016 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Ausnahmeregelungen im Feiertagsgesetz rechtlich möglich sind, wenn dem Schutz der „stillen Tage“ andere schützenswerte Grundrechte gegenüber stehen. Ein Beispiel dafür wäre die sogenannte Versammlungsfreiheit.

Gilt das Tanzverbot auch für Privatpartys?

Prinzipiell gilt das Tanzverbot für öffentliche Veranstaltungen. Was man in seinen eigenen vier Wänden treibt, bleibt Privatsache. Allerdings nur solange sich niemand gestört fühlt. Musik ist also nur in Zimmerlautstärke gestattet.

Und: Privatpartys im Freien – d.h. im öffentlichen Raum – sind in einigen Bundesländern explizit verboten.

Was gilt in Sachsen?

Wie das Tanzverbot im Einzelnen umgesetzt wird, liegt in der Hand der Bundesländer. Deshalb sind mancherorts bereits ab Gründonnerstag keine öffentlichen Tanzveranstaltungen gestattet. Anderswo hat auch Karsamstag noch Ruhe zu herrschen.

In Sachsen beschränkt sich das Tanzverbot auf den Karfreitag – von 00:00 bis 24:00 Uhr.

An welchen anderen Feiertagen gibt es auch ein Tanzverbot?

Die Karwoche ist nicht die einzige Zeit im Jahr, in der in Deutschland ein Tanzverbot gilt. Auch andere, sogenannte „stille“ Feiertage sind von dieser Einschränkung betroffen. In ganz Deutschland gilt das für den Volkstrauertag und den Totensonntag.

In einzelnen Bundesländern sind Tanzveranstaltungen auch am Buß- und Bettag und zumindest zeitweise am Heiligabend nicht gestattet. In Bayern ist der Aschermittwoch fürs Clubbing tabu.

Die meisten Tage mit Tanzverboten gibt es übrigens in Hessen. Dort soll an sämtlichen kirchlichen Feiertagen von 04:00 Uhr morgens bis 12:00 mittags die Sonntagsruhe eingehalten werden.

(Text gekürzt)


Quelle: mdr.de

Bild: Pixabay