Im Juni hatte der Bundestag Regeln zu Cannabis im Straßenverkehr beschlossen – heute treten sie in Kraft. Komplett verboten ist Cannabis am Steuer dann nicht mehr, es gilt aber ein strikter Grenzwert.
Für Autofahrerinnen und Autofahrer gelten ab sofort neue Bestimmungen und Bußgelder für Cannabis am Steuer, die der Bundestag im Juni beschlossen hatte. Für den berauschenden Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) ist ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut festgelegt.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr fährt, riskiert künftig in der Regel 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Wird dazu noch Alkohol getrunken, drohen in der Regel 1.000 Euro Buße.
Kein Konsum in der Probezeit
Wie bei Alkohol kommt in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Fahrer und Fahrerinnen unter 21 Jahren ein Cannabis-Verbot – die Grenze von 3,5 Nanogramm gilt also nicht. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Buße.
Bei THC am Steuer geht es um Cannabiskonsum aller Art – also Joints, aber auch THC-haltige Esswaren, Getränke, Öle und Extrakte.
Bisher galt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von THC am Steuer Folgen drohen. Dafür hatte sich in der Rechtsprechung ein Wert von 1 Nanogramm etabliert.