Schüler bekommen mehr Bafög, die Änderung des Geschlechtseintrags wird vereinfacht, und es gibt weniger Geld für eingespeisten Solarstrom: Das ändert sich im August.
Im Monat August gibt es Änderungen für Schüler, Auszubildende, Besitzer von Photovoltaikanlagen, Vermieter sowie Unternehmen. So bekommen Schulabgänger ab Monatsbeginn eine Ausbildungsgarantie vom Bund, die mindestens eine außerbetriebliche Ausbildung sicherstellt. Für das neue Schuljahr gibt es außerdem mehr Bafög.
Auch die Postzustellung von Briefen kann nun länger dauern. Unternehmen und Vermieter können zudem Zuschüsse für den Heizungstausch bei der staatlichen Förderbank KfW beantragen. Weniger Geld bekommen hingegen Besitzer von Photovoltaikanlagen, die überflüssigen Strom ins Netz einspeisen. Unterdessen können nicht binäre Menschen durch das neue Selbstbestimmungsgesetz bald den gewünschten Geschlechtseintrag beim Standesamt einfacher ändern. Alle Änderungen im Überblick:
Ausbildungsgarantie für Schulabgänger
Für Schulabgänger, die eine Ausbildung machen wollen, aber trotz mehrfacher Bewerbung keinen Ausbildungsplatz finden, gibt es ab August eine vom Bund zugesicherte Garantie auf eine Ausbildung. Dabei sollen die Arbeitsagenturen zusammen mit den Jobcentern bei der Vermittlung helfen. In Ausnahmefällen kann auch eine außerbetriebliche Ausbildung vermittelt werden. Voraussetzung ist nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit allerdings, dass die Schulabgänger „hinreichende Bewerbungsbemühungen unternommen und die Angebote der Berufsberatung wahrgenommen haben“. Die Regelung soll insbesondere in den Regionen helfen, in denen es zu wenig Ausbildungsplätze gibt.
Mehr Bafög für Schülerinnen und Schüler
Zu Beginn des neuen Schuljahres bekommen bedürftige Schülerinnen und Schüler mehr Bafög. Die Grundbedarfsätze steigen dann um fünf Prozent. Zudem steigen die Freibeträge für das Einkommen der Eltern und Erziehungsberechtigten um 5,25 Prozent. Die Höhe des Satzes ist dabei auch abhängig von der Schulart. Schülerinnen und Schüler eines Abendgymnasiums oder eines Kollegs können ab August bis zu 959 Euro erhalten. Anders als bei Studierenden müssen sie das erhaltene Bafög nicht zurückzahlen. Wegen der steigenden Mieten in den Großstädten steigt außerdem für diejenigen, die nicht mehr zu Hause wohnen, die Wohnkostenpauschale auf 380 Euro.
Zuschüsse für Vermieter und Unternehmen beim Heizungstausch
Nachdem sich die Bundesregierung Ende des vergangenen Jahres auf das sogenannte Gebäudeenergiegesetz geeinigt hat, können nun auch Vermieterinnen und Vermieter Zuschüsse für den Heizungstausch bei der staatlichen Förderbank KfW beantragen. Jeder Eigentümer soll dazu mindestens 30 Prozent des Anschaffungspreises gefördert bekommen. Weitere 30 Prozent Zuschuss können Geringverdiener im Eigenheim beantragen. Zudem gibt es einen sogenannten Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Die einzelnen Förderungen sind auch kombinierbar, sodass bis zu 70 Prozent der Kosten von KfW gefördert werden können.
Weniger Geld für eingespeisten Solarstrom
Wer sich eine Photovoltaikanlage zulegen und den produzierten Strom ins Netz einspeisen möchte, erhält ab August weniger Entgelt als zuvor. Hintergrund ist, dass die Einspeisevergütung alle sechs Monate um ein Prozent sinkt. Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu zehn Kilowatt, die ab dem 1. August in Betrieb genommen werden, erhalten eine Vergütung von 8,03 Cent pro Kilowattstunde. Zuvor lag die Vergütung noch bei 8,11 Cent. Die neuen Sätze gelten für alle Anlagen, die bis 31. Januar 2025 in Betrieb genommen werden. Besitzer von Photovoltaikanlagen, die bereits eine Anlage installiert haben, sind von der Änderung nicht betroffen.
Wer seinen gesamten Strom in das Netz einspeist, bekommt ab August 12,73 Cent pro Kilowattstunde. Zuvor lag das Entgelt bei 12,87 Cent pro Kilowattstunde. In sechs Monaten folgt dann erneut eine Senkung der Einspeisevergütung. Nachdem eine Anlage in Betrieb genommen wurde, bleibt die Einspeisevergütung 20 Jahre lang gleich.
Vereinfachte Änderung des Geschlechtseintrags
Drei Monate vor dem neuen Selbstbestimmungsgesetz können Menschen, die ihr Geschlecht und ihren Vornamen ändern und dies im Pass eintragen lassen wollen, erste Anträge stellen. Volljährige können diese Anträge als Selbstauskunft beim Standesamt einreichen. Da die Änderung beim Geschlechtsantrags generell drei Monate vorher beim Standesamt angemeldet werden muss, sind erste Anträge möglich. Das Selbstbestimmungsgesetz tritt im November in Kraft und löst dann das Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1980 ab.
Postzustellung kann bis zu drei Tage dauern
Ab August könnte es gegebenenfalls zu längeren Wartezeit bei der Zustellung von Briefen kommen. Ab dann dürfen Briefe in der Regel, statt bis zu zwei, drei Werktage unterwegs sein. Unverändert bleibt hingegen, dass Briefe an sechs Werktagen in der Woche zugestellt werden. Es gibt jedoch keinen gesetzlichen Anspruch, dass ein einzelner Brief innerhalb dieser Fristen befördert werden muss.
Das Postgesetz in Deutschland wurde zuletzt im Jahr 1998 reformiert. Die Ampelkoalition hat das Regelwerk modernisiert, um vor allem den Zeitdruck für die Post abzuschwächen. Dadurch kann die Post Kosten senken und Inlandsflüge zur Briefbeförderung streichen.
Quelle: Zeit.de
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