Für ältere Leipziger, die noch keine Führerscheine im Kartenformat besitzen, wird die Zeit knapp. Ihre Papierführerscheine sind bald nichts mehr wert. Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise. Die erste Frist endet im Januar 2022. Ein Überblick.
Übersicht der Umtauschfristen
Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaberin/des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 bis 1958 | 19.01.2022 |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
1971 und später | 19.01.2025 |
Auf jeden Fall sollte zum Umtausch der Führerscheine im Vorab ein Termin bei der zuständigen Behörde vereinbart werden. In Leipzig ist das am besten online oder telefonisch unter 0341 123-8562 möglich.
Welche Dokumente werden für den Umtausch benötigt?
Für den erfolgreichen Führerscheinumtausch sind folgende Dokumente vorzulegen:
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passfoto
- der aktuelle Führerschein
- eine Gebühr von aktuell 30,39 Euro in Leipzig (lt. LVZ)
Bei diesem Umtausch der Führerscheine handelt es sich um einen reinen Verwaltungsakt. Das heißt, dass dazu keine neue Prüfung oder Tauglichkeitsuntersuchung stattfinden muss. Alle vorhandenen Führerscheinklassen (PKW, Motorrad usw.) bleiben erhalten. Anders als bisher verlieren die neuen Führerscheine nach 15 Jahren ihre Gültigkeit. Sie müssen dann – wie zum Beispiel der Personalausweis oder der Reisepass – erneuert werden.
Quellen: leipzig.de, bundesregierung.de
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