Mehr Rente, höhere Pfändungsfreigrenzen, Steuererklärung abgeben
Die Renten steigen, Pfändungsfreigrenzen werden angehoben, viele müssen nun ihre Steuererklärung abgeben. Und Billig-Importe von Temu und Co. sollen durch die Einführung einer neuen Zollgebühr eingedämmt werden. Mehr dazu und weitere Neuregelungen und Änderungen im Juli gibt es hier.
Renten steigen um 4,24 Prozent
Zum 1. Juli steht, wie in jedem Jahr, eine Rentenanpassung an. Sie orientiert sich an der zurückliegenden Lohnentwicklung. Rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner können sich durch die Rentenanpassung über mehr Geld freuen. Die Renten steigen diesmal um 4,24 Prozent (brutto). „Erfreulich: Die Rentenanpassung beträgt zum vierten Mal seit fünf Jahren über vier Prozent“, erklärt die Bundesregierung auf ihrer Homepage.
Seit 1. Juli 2023 gibt es einen bundesweit einheitlichen Rentenwert. Der Rentenwert, also was ein Rentenpunkt wert ist, wird dieses Jahr von zuvor 40,79 Euro auf 42,52 Euro erhöht. „Ein ‚Standardrentner‘ mit einem durchschnittlichen Verdienst und 45 Beitragsjahren würde dann eine um 77,85 Euro höhere Rente im Monat erhalten“, rechnet die Deutsche Rentenversicherung vor.
Bei Hinterbliebenenrenten gibt es durch die allgemeine Rentenanpassung ab Juli auch einen höheren Freibetrag für eigenes Einkommen. Dieser steigt laut Deutscher Rentenversicherung von 1.077,78 Euro netto auf rund 1.122,53 Euro netto. „Übersteigt das Einkommen den jährlich neu festgelegten Freibetrag, wird der zu hohe Anteil zu 40 Prozent angerechnet und die Rente entsprechend gekürzt“, so die Deutsche Rentenversicherung. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöhe sich der Freibetrag zudem auf rund 238,11 Euro (bisher: 228,42 Euro). Bei den Waisenrenten der Kinder gibt es keine Hinzuverdienstgrenze.
Rentenversicherung im Mini-Job
Minijobber, die sich bislang von der Rentenversicherungspflicht befreit lassen haben, können diese Entscheidung ab 1. Juli einmalig wieder rückgängig machen. Dies war bislang nicht möglich. Beantragt werden muss dies beim Arbeitgeber und gilt dann für alle ausgeübten Minijobs.
Vom Lohn im gewerblichen Bereich fließen dann 3,6 Prozent in die Rentenversicherung, der Arbeitgeber zahlt 15 Prozent vom Verdienst pauschal dazu. Damit werden Ansprüche für die Rente und auch die Anrechnung der Beschäftigungszeit als Wartezeitmonate erworben. Zudem können unter anderem auch Leistungen der Rentenversicherung zur staatlichen Altersvorsorge genutzt werden.
In der Altenpflege gibt es mehr Geld
Der Mindestlohn für Beschäftigte in der Altenpflege steigt. Ab 1. Juli 2026 erhalten Pflegehilfskräfte 16,52 Euro (vorher 16,10 Euro) pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte mit einer mindestens einjährigen Ausbildung 17,80 Euro (vorher 17,35 Euro) und Pflegefachkräfte 21,03 Euro (vorher 20,50 Euro). „Rund 1,3 Millionen Beschäftigte arbeiten in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen“, so das Gesundheitsministerium.
Davon profitieren Mitarbeitende in Pflegebetrieben. Bei Beschäftigungen etwa in Privathaushalten ist der ab 2026 angehobene gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro Grundlage.
Bürgergeld wird wieder abgeschafft
Das Bürgergeld gibt es ab Juli nicht mehr, dafür eine neue Grundsicherung. Es ändert sich nicht nur der Name, die Regeln werden auch strenger. Unter anderem soll es härtere Sanktionen bei versäumten Jobcenter-Terminen oder nicht eingehaltenen Vereinbarungen geben, die bis zur Streichung der Unterstützung reichen können.
Ebenso neu: Bisher waren in den ersten zwölf Monaten des Bürgergeldbezugs 40.000 Euro geschützt, danach 15.000 Euro. Das Schonvermögen eines Grundsicherungsempfängers wird deutlich abgesenkt und richtet sich künftig nach seinem Alter. Bis 30 Jahre sind das dann 5.000 Euro, bis 40 Jahre 10.000 Euro, bis 50 Jahre 12.500 Euro und danach 20.000 Euro.
Tankrabatt auf Spritpreise läuft aus
Mit dem Tankrabatt hat die Bundesregierung seit Mai mit der Absenkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel für Entlastung bei den Spritpreisen gesorgt. Die Preisbremse war befristet bis Ende Juni beschlossen worden und endet nach langen Debatten über eine Verlängerung auch wie geplant am 30. Juni.
Pfändungsfreigrenzen werden erhöht
Die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen werden wieder zum 1. Juli angepasst. Sie garantieren verschuldeten Personen mit Arbeitseinkommen ein Existenzminimum. Liegt das Arbeitseinkommen über dem Grundfreibetrag, bleibt dem Schuldner ein gewisser Teil vom Mehrverdienst erhalten.
Bei Alleinstehenden beträgt die monatliche Pfändungsfreigrenze ab 1. Juli 1.587,40 Euro netto (zuvor 1.555 Euro). Der pfändungsfreie Betrag erhöht sich zudem, wenn der Schuldner gesetzlich zu Unterhaltsleistungen verpflichtet ist. In der Vergangenheit wurden die Pfändungsfreigrenzen alle zwei Jahre, angelehnt an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten, zum Juli angepasst. Seit 2021 erfolgt dies jährlich.
Zoll auf Waren von Billigimporten fällig
Wer bei Billiganbietern außerhalb der EU wie Temu, Shein oder AliExpress bestellt, muss künftig draufzahlen: Ab Juli 2026 wird auch für jedes Paket mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro eine Abgabe in Höhe von drei Euro fällig — und zwar laut einem Bericht der Generalzolldirektion pro angemeldeter Warenkategorie.
Geringere Steuer auf Flugtickets
Ab 1. Juli sinkt die Luftverkehrsteuer, die auf Passagierflüge erhoben wird, je nach Länge der Flugstrecke um 2,50 Euro bis 11,40 Euro. Das sind gut 16 Prozent weniger als bisher und wieder so viel wie vor der letzten Erhöhung zum 1. Mai 2024.
Weiterhin neu ab Juli:
- E-Zigaretten kann man an den Verkaufsstellen entsorgen
- Kennzeichnungspflicht für allergieauslösende Duftstoffe in Kosmetika
- Recht auf Reparatur für Elektrogeräte soll kommen
- Chemikalie BPA in Verpackungen für Lebensmittel verboten
- Steuererklärung für das Jahr 2025 abgeben
(Text gekürzt)
Quelle: mdr.de
Symbolbild: Freepik/Magnific

