Zigaretten teurer – Fehler im Tabaksteuergesetz

Zigaretten

Ein Fehler im Bundesgesetzblatt sorgt in der Tabakbranche für Unruhe. Das Finanzministerium hat fälschlicherweise schneller als angekündigt höhere Steuern eingeführt.

Bei einem Gesetz zur Erhöhung der Tabaksteuer in den kommenden Jahren ist dem Bundesfinanzministerium ein Fehler unterlaufen. Im Bundesgesetzblatt wurde ein Gesetzestext veröffentlicht, laut dem die neue Tabaksteuer schon kommenden Mittwoch in Kraft tritt. Die Tabakbranche hatte erwartet, dass die neue Regelung erst zum Jahreswechsel wirksam wird.

Das Bundesfinanzministerium räumte den Fehler bereits ein. »Die höheren Steuersätze sollen ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten, das ist der klare Wille des Gesetzgebers und des BMF«, sagte ein Ministeriumssprecher. »Es ist ein technischer Fehler in Bezug auf das Datum des Inkrafttretens in den Unterlagen passiert.« Das Ministerium habe bereits eine Berichtigung angestoßen.

Fabriken dürfen trotz Fehlers weiter Zigaretten liefern

Nach Angaben des Ministeriums dürfen die Hersteller von Tabakwaren trotz des Fehlers im Gesetz weiterhin liefern. Bereits in Geschäften befindliche Zigaretten sind von der Gesetzesänderung nicht betroffen und dürfen weiterverkauft werden.

Der Bundestag hatte kürzlich die Reform der Tabaksteuer gebilligt, bis 2030 soll die Steuer schrittweise steigen. Dadurch könnte sich eine Packung 20er-Zigaretten um rund vier Euro auf 11,78 Euro verteuern. In der Öffentlichkeit ging es stets um den Zeitraum 2027 bis 2030. Auch das Bundesfinanzministerium peilt weiterhin diesen Zeitplan an, wie es durch die Korrektur seines Fehlers klarstellte.

VdR: Schon jetzt höhere Steuersätze

Der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) hatte zuvor darauf hingewiesen, dass durch das Inkrafttreten schon jetzt viel höhere Steuersätze greifen, die eigentlich erst für 2030 vorgesehen sind. »Es sind gar keine neuen Steuerzeichen vorhanden – wir müssten also umgehend die Produktion einstellen, weil wir keine Zigaretten mehr an den Handel liefern dürfen«, sagte Maximilian van Ackeren vom VdR. Der Branchenvertreter zeigte sich zwar erleichtert, dass der befürchtete Produktionsstopp nun wohl ausbleibe. »Das ist aber eine ungute Situation für uns: Unsere Produktion läuft weiter, obwohl sie das laut geltendem Gesetz eigentlich nicht tun dürfte.«

Bei einer vorangegangenen Novelle des Tabaksteuergesetzes war der Gesetzestext ebenfalls im Laufe des Jahres publiziert worden, nämlich im August 2021. Allerdings legte dieser explizit fest, dass die Novelle erst zum 1. Januar 2022 in Kraft tritt. In dem neuen Gesetzestext steht hingegen, dass das Gesetz »am Tag nach der Verkündung in Kraft« tritt, also am 21. Oktober.


Quelle: Zeit.de

Symbolbild: Magnific KI

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