In Deutschland müssen viele Personengruppen ihre Steuererklärung einreichen. Allerdings ist nicht jeder dazu verpflichtet.
In Deutschland stellt die Steuererklärung ein zentrales Werkzeug der Finanzverwaltung dar, mit dem Steuerpflichtige ihre Einkommensverhältnisse offenlegen und ihre Steuerlast ermitteln lassen. Ob eine Steuererklärung eingereicht werden muss, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Hier erfahren Sie, wer in Deutschland zur Abgabe verpflichtet ist und wer nicht.
Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?
- Arbeitnehmer mit zusätzlichen Einkünften
Arbeitnehmer, die neben ihrem regulären Gehalt aus einer abhängigen Beschäftigung weitere Einkünfte erzielen, sind in der Regel zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Dazu gehören beispielsweise Einnahmen aus Vermietung oder Kapitalerträgen. Aber auch Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Renten, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen, sind davon betroffen.
- Ehepaare mit bestimmten Steuerklassen
Ehepaare, die sich für die Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor entscheiden, müssen eine einreichen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass beide Partner ihren gerechten Steueranteil leisten.
- Empfänger von Lohnersatzleistungen
Personen, die Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld, Kinderkrankengeld oder Kurzarbeitergeld erhalten haben, sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn diese Leistungen insgesamt mehr als 410 Euro im Jahr betragen. Diese Leistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt und können den Steuersatz auf das übrige Einkommen beeinflussen.
- Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende
Alle, die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, freiberuflicher Arbeit oder einem Gewerbebetrieb erzielen, müssen eine Steuererklärung abgeben. Dazu zählen auch Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft.
- Personen mit mehreren Arbeitgebern
Wer gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezieht, muss eine Steuererklärung einreichen, wenn die Lohnsteuer nicht ausschließlich durch den Hauptarbeitgeber abgeführt wird.
Wer ist von der Abgabe der Steuererklärung befreit?
Nicht alle sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Einige Personen sind davon ausgenommen, insbesondere wenn sie ausschließlich regulären Arbeitslohn beziehen. Darunter zählen:
- Personen, die ausschließlich ihren regulären Arbeitslohn als Einkommensquelle haben und keine weiteren Einkünfte oder besonderen steuerlichen Umstände aufweisen.
- Rentner, deren gesamte Einkünfte den Grundfreibetrag von 11.784 Euro im Jahr 2024 nicht übersteigen.
- Menschen, die nur Lohnersatzleistungen erhalten haben, die im Jahr 410 Euro nicht überschreiten.
Freiwillige Abgabe: Wann ist sie sinnvoll?
Auch ohne Abgabepflicht kann es vorteilhaft sein, freiwillig eine Steuererklärung einzureichen. Dies gilt besonders, wenn eine Steuererstattung zu erwarten ist. Beispiele:
- Wenn die Werbungskosten den Pauschbetrag von 1230 Euro überschreiten.
- Außergewöhnliche Belastungen, beispielsweise durch Krankheitskosten oder Unterhaltszahlungen.
- Wenn haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen geltend gemacht werden können.
- Hohe Sonderausgaben, etwa in Form von Versicherungsbeiträgen oder Spenden, sind ebenfalls von Bedeutung.
Eine freiwillige Steuererklärung kann bis zu vier Jahre rückwirkend eingereicht werden. Für das Steuerjahr 2024 haben Sie somit bis zum 31. Dezember 2028 Zeit. Bei der Pflichtabgabe sind die Fristen zur Steuererklärung unbedingt einzuhalten.
Ob eine Steuererklärung erforderlich ist, hängt von den individuellen Einkommensverhältnissen ab. Während Arbeitnehmer mit ausschließlich regulärem Arbeitslohn oft davon befreit sind, müssen Personen mit zusätzlichen Einkünften, bestimmten Lohnersatzleistungen oder speziellen Steuerklassenkombinationen in der Regel eine Erklärung abgeben. Auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende sind grundsätzlich zur Abgabe verpflichtet. Eine freiwillige Abgabe kann sich jedoch für viele lohnen, um mögliche Steuererstattungen zu erhalten.
Quelle: Merkur.de
Symbolbild: Pixabay