Die Energiepreise explodieren – vor allem für Öl und Gas, die zum Heizen genutzt werden. Damit sozial schwächer gestellte Bürger, die kein Harz IV empfangen, nicht in kalten Wohnungen sitzen, hat das neue Wohnungsministerium jetzt einen zweiten Heizkostenzuschuss beschlossen. Rund zwei Millionen Menschen werden von der Zahlung profitieren.
Die enorm gestiegenen Heizkosten belasten die privaten Haushalte massiv. Noch nie musste für Heizung, Strom und Sprit so viel bezahlt werden wie aktuell.
Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger und BaföG
Mit dem ersten Heizkostenzuschuss von 230 Euro hat die Bundesregierung bereits auf den starken Anstieg der Energiekosten im ersten Halbjahr reagiert. Damit Wohnen und Heizen auch für sozial schwächer gestellte Haushalte bezahlbar bleiben und die Mehrkosten aus den kalten Wintermonaten aufgefangen werden, sollen Wohngeldempfänger und Menschen in Ausbildung und Studium mit einem zweiten Zuschuss unterstützt werden.
Wer bekommt den Heizkostenzuschuss?
Insgesamt sollen rund zwei Millionen Haushalte von dem zweiten Zuschuss profitieren. Den Heizkostenzuschuss erhält, wer Wohngeld bekommt sowie Auszubildende und Studierende, die BaFöG oder andere staatliche Leistungen beziehen. Entscheidend für den Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss ist nach Angaben der Bundesregierung, dass die jeweilige Förderung für mindestens einen der Monate von September bis Dezember 2022 bewilligt wurde.
Mit wieviel Zuschuss man rechnen?
Für Studenten und Azubis gibt es einen Pauschalbetrag von 345 Euro, bei allen anderen richtet sich der Zuschuss nach der Haushaltsgröße: Wer allein lebt, bekommt 415 Euro, zu zweit gibt es 540 Euro – und für jeden weiteren Mitbewohner noch einmal 100 Euro dazu. Wohngeldempfänger erhalten damit nach Angaben der Bunderegierung mindestens 685 Euro Heizkostenzuschuss (I + II).
Muss man den Zuschuss beantragen und wann kommt das Geld?
Der Zuschuss wird von Amtswegen ausgezahlt. Er muss also nicht beantragt werden und wird direkt auf das Konto überwiesen. Geplant war, dass der zweite Zuschuss bis Ende 2022 gezahlt wird, doch daraus scheint nichts zu werden. Neuesten Angaben des Deutschen Städtetags zufolge ist mit der Auszahlung erst Ende Januar 2023 oder Anfang Februar 2023 zu rechnen.
Quelle: mdr.de/brisant