1963 ist der letzte Jahrgang, der noch vor dem 67. Geburtstag abschlagsfrei in Rente gehen kann. Doch es gibt noch mehr Optionen. Ein Überblick.
Viele Arbeitnehmer warten sehnsüchtig auf den Ruhestand. Manch einer jedoch, ohne genau zu wissen, wann es denn so weit ist. Entscheidend ist Ihr Geburtsjahr. Wir zeigen Ihnen, was für Sie gilt, wenn Sie im Jahr 1963 geboren wurden.
Jahrgang 1963: Wann kann ich in Rente gehen?
Möchten oder müssen Sie so lange arbeiten, wie es die gesetzliche Regelaltersgrenze für Sie vorsieht, sollten Sie sich folgendes Alter merken: 66 Jahre und zehn Monate. Das ist das Renteneintrittsalter für alle, die Jahrgang 1963 sind.
Diese reguläre Altersrente erhalten Sie aber nur, wenn Sie neben dem Alter noch eine weitere Voraussetzung erfüllen: Sie müssen mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Ist beides der Fall, erhalten Sie mit 66 Jahren und zehn Monaten eine ungekürzte Rente.
Regelaltersgrenzen
Geburtsjahr | Anhebung (Monate) | Regelaltersgrenze |
---|---|---|
1947 | 1 | 65 Jahre, 1 Monat |
1948 | 2 | 65 Jahre, 2 Monate |
1949 | 3 | 65 Jahre, 3 Monate |
1950 | 4 | 65 Jahre, 4 Monate |
1951 | 5 | 65 Jahre, 5 Monate |
1952 | 6 | 65 Jahre, 6 Monate |
1953 | 7 | 65 Jahre, 7 Monate |
1954 | 8 | 65 Jahre, 8 Monate |
1955 | 9 | 65 Jahre, 9 Monate |
1956 | 10 | 65 Jahre, 10 Monate |
Frührente mit Abschlägen
Können Sie sich das leisten, ist ein noch früherer Ruhestand drin. Sie können dann wählen: Frühestmöglicher Renteneintritt für die vorgezogene Altersrente mit Abschlägen sind 63 Jahre. Dann werden Ihnen aber 13,8 Prozent Ihrer Rente abgezogen – und das dauerhaft. Gehen Sie hingegen nur einen Monat früher in Rente, also mit 64 Jahren und neun Monaten, liegt der Abschlag nur bei 0,3 Prozent.
Grundsätzlich gilt: Pro Monat, den Sie vor der Altersgrenze in Rente gehen, müssen Sie 0,3 Prozent Ihrer Rentenzahlung abziehen. Diese Altersrente für langjährig Versicherte können Sie zudem nur beziehen, wenn Sie mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen können
Besondere Regel für Menschen mit Behinderung
Noch frühere Altersgrenzen greifen, wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen. Auch hier wird unterschieden zwischen Altersrente mit Abschlägen und ohne. Letzteres ist maximal zwei Jahre vor Ihrer Regelaltersgrenze möglich. Wer 1963 geboren ist, kann mit Schwerbehinderung also bereits mit 64 Jahren und zehn Monaten ungekürzte Rente beziehen. Voraussetzung sind mindestens 35 Beitragsjahre.
Quelle: t-online.de, deutsche-rentenversicherung.de
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