Neu ab August 2026 – Teurere Tickets im ÖPNV und mehr

August

Die Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt weiter. Kinder der ersten Klasse haben ein Recht auf Ganztagsbetreuung. Unternehmen müssen mithilfe von KI erstellte Inhalte kennzeichnen. Eine gesetzliche Krankenkasse erhöht ihren Zusatzbeitrag. Mehr dazu und weitere Neuregelungen im August gibt es hier.

Teurere Tickets im ÖPNV

Ab 1. August gibt es bundesweit einige Änderungen in der Gestaltung der Ticketpreise im ÖPNV. Dies gilt unter anderem für Kunden des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV), für Nutzer des Verkehrsverbundes Mittelthüringen (VMT), des Karlsruher Verkehrsverbundes (KKV), des Nahverkehrs Mainfranken (NVM) und des Magdeburger Regionalverkehrsverbunds Marego.

Höhere Beiträge für Millionen Krankenkassenversicherte

Die IKK Classic erhöht ihren Zusatzbeitrag ab August um 0,45 Prozent. Er liegt dann bei 3,85 Prozent. Die gesetzliche Krankenkasse hat nach eigenen Angaben 2,3 Millionen Mitglieder, die damit tiefer in die Tasche greifen müssen. Den Zusatzbeitrag legt jede Krankenkasse selbst für sich fest. Er kommt auf den gesetzlich festgeschriebenen allgemeinen Beitrag von 14,6 dazu. Das ergibt bei der IKK Classic ab August einen Gesamtbeitrag von 18,45 Prozent. Die Kosten tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte. Freiwillige versichert Selbstständige zahlen hier allein.

Bei einer Beitragserhöhung gilt wie immer ein Sonderkündigungsrecht: Es kann bis zum Ende des Monats gekündigt werden, in dem der Beitrag das erste Mal angehoben wird. Das wäre in dem Fall der 31. August 2026. Der erhöhte Beitrag muss im August aber gezahlt werden.

Recht auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler

Ab dem 1. August 2026 haben Erstklässler einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Der Bund will nach eigenen Angaben mit „hochwertigen Betreuungsangeboten“ für Kinder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen und unfreiwillige Teilzeitarbeit von Müttern und Vätern verringern. Außerdem will man so dem Fachkräftemangel auf dem deutschen Arbeitsmarkt entgegenwirken.

In den kommenden Jahren soll der Anspruch so ausgebaut werden, dass er nach und nach auch für Grundschulkinder in höheren Klassenstufen gilt. „Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung tritt jahrgangsweise ab dem 1. August 2026 zuerst in Kraft. Ab dem Schuljahr 2029/30 haben Kinder der Klassenstufen eins bis vier einen rechtlichen Anspruch auf ganztägige Förderung“, so das Bundesfamilienministerium auf seiner Homepage.

Mit modernisierten Berufen ins neue Ausbildungsjahr

Am 1. August beginnt in Deutschland das neue Ausbildungsjahr. Auch in diesem Jahr geht dies einher mit Anpassungen von Ausbildungsordnungen für einige Berufe. Sie sollen damit dem gesellschaftlichen Wandel und den Anforderungen einer immer digitaler werdenden Arbeitswelt gerecht werden. Die Änderungen können nur den Namen betreffen oder inhaltliche Punkte im Ausbildungsprogramm. Unter den 22 modernisierten Berufen sind: Maurer/-in, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/-in und Bautechnische/r Konstrukteur/-in (bisher: Bauzeichner/-in).

Zwei Ausbildungsberufe wurden auch gestrichen: Tankwart/-in und Kaufmann/-frau im Eisenbahn- und Straßenverkehr.

Ein neuer Beruf ist nicht hinzugekommen. Zuletzt wurde 2023 die/der Gestalter/-in für immersive Medien als neuer Beruf aufgenommen. Hier geht es um die Entwicklung von Konzepten und Technologien für Virtuelle und Augmentative Realität (VR und AR, auch angereicherte Realität genannt). Insgesamt haben Jugendliche und junge Erwachsene ab August 2026 die Wahl zwischen 325 anerkannten dualen Ausbildungsberufen.

Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen sinkt

Wer Solarenergie durch eine Photovoltaikanlage erzeugt, bekommt für den ins Netz eingespeisten Strom pro Kilowattstunde eine feste Vergütung. Diese sinkt allerdings halbjährlich für Anlagen, die neu angeschlossen werden um rund ein Prozent. So auch wieder am 1. August.

Der Wert, der bei Inbetriebnahme gilt, gilt für 20 Jahre und sinkt dann nicht mit. Die Höhe der Vergütung ist abhängig von der Leistung der Solaranlage und davon, ob der Strom teilweise oder ganz eingespeist wird. Dies regelt das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG).

Kennzeichnungspflicht bei KI-Inhalten

Ab 2. August müssen Unternehmen, die Inhalte verbreiten, die maßgeblich mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt wurden, gemäß einer EU-Verordnung diese auch als solche kennzeichnen. Damit soll transparent gemacht werden, ob ausschließlich ein Mensch der Ersteller oder eine KI beim Bearbeiten von Texten, Social-Media-Posts, Bildern, Video- oder Audiodateien zu Hilfe genommen wurde.

„Unternehmen, die sich nicht an die neuen Regeln halten, drohen Strafen von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes“, schreibt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschlands (EVZ) auf seiner Homepage.

Chemikalien-Beschränkung in Verpackungen für Lebensmittel

Ab dem 12. August 2026 gelten mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) niedrigere Grenzwerte für PFAS in Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Dazu gehören auch Brötchentüten beim Bäcker, To-go-Becher in der Cafeteria oder das Papier, in dem beim Fleischer die Wurst eingewickelt wird.

PFAS sind synthetische Chemikalien, die unter anderem fett- und wasserabweisend sind. Diese sind jedoch biologisch nicht abbaubar und reichern sich damit immer mehr im Boden und im Wasser an und können zu gesundheitlichen Schäden führen. PFAS nennt man auch Ewigkeitschemikalien, weil sie so beständig sind.


Quelle: mdr.de

Symbolbild: Freepik/Magnific

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