Hartz IV Mehrbedarf für Strom beantragen

Strom

In der Regel müssen die Kosten für Strom von den Hartz IV Regelleistungen bezahlt werden. Das soll sich auch beim geplanten Bürgergeld nicht ändern. Wer allerdings eine Heizung mit Strom betreibt, hat automatisch einen höheren Stromverbrauch. In solchen Fällen haben Leistungsbeziehende einen Anspruch auf einen Mehrbedarf.

Durchlauferhitzer und Boiler, die mit Strom betrieben werden

Im SGB II wird zwischen Stromkosten und Heizkosten klar unterschieden. In zahlreichen Altbauten sind jedoch Durchlauferhitzer oder Boiler installiert, die die Warmwasserversorgung dezentral regeln.

Mehrbedarf nach § 21 Abs.7 SGB II

Betroffene können in beschriebenen Fällen einen Mehrbedarf nach § 21 Abs.7 SGB II geltend machen. In solchen Fällen kann zusätzlich zu dem Pauschalbetrag im Regelsatz für Strom ein Mehrbedarf geltend gemacht werden, dessen Höhe sich nach den Regelsatzstufen orientiert.

Mehrbedarf Warmwasser gilt pro Person

Der Mehrbedarf für Warmwasseraufbereitung gilt dabei nicht für die Bedarfsgemeinschaft insgesamt, sondern für jedes einzelne Haushaltsmitglied. Der Anspruch verändert sich jedes Jahr um einige Eurocent.

Welcher Anspruch besteht?

Für Ehepartner, Alleinerziehende, Alleinstehende oder Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft beträgt der Mehrbedarf 2,3 Prozent des derzeit gültigen Hartz IV-Regelsatzes. Für Kinder und Jugendliche liegt der Anteil deutlich darunter.

Regelsatzstufen 2022 Prozent Mehrbedarf Strom
449 EUR 2,3 % 10,33 EUR
404 EUR 2,3 % 9,29 EUR
360 EUR 2,3 % 8,28 EUR
376 EUR 1,4 % 5,26 EUR
311 EUR 1,2 % 3,73 EUR
285 EUR 0,8 % 2,28 EUR

 

Nachdem ein Antrag auf Mehrbedarf gestellt wurde, wird das Jobcenter einen Anspruch intensiver prüfen. Daher ist es wichtig, sich von dem Vermieter eine Bestätigung einzuholen, die das Vorhandensein eines Durchlauferhitzers oder Boiler bestätigt.

Wer einen höheren Mehrbedarf als den pauschalen Betrag in der Tabelle geltend machen muss, kann dies nur umsetzen, wenn der Mehrverbrauch über einen separaten Stromzähler nachgewiesen werden kann. Allerdings ist der nachträgliche Einbau eines separaten Zähler nicht immer möglich, weil sich der Mieter in den meisten Fällen selbst um den Einbau kümmern und zusätzlich auch die Einbaukosten tragen muss.

Widerspruch bei Ablehnung stellen

Wenn der Mehrbedarf nicht beantragt wurde bzw. der Bescheid diesen nicht aufweist, können Betroffene innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides einen Widerspruch einlegen. In dem Widerspruch muss lediglich erwähnt werden, dass der Mehrbedarf für Elektrische Warmwasseraufbereitung nicht berücksichtigt wurde.

(Text gekürzt)


Quelle: gegen-hartz.de

 

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