Bürgergeld wird deutlich angehoben

Bürgergeld

Mehr Geld für Millionen Bedürftige: Das Bürgergeld soll im kommenden Jahr spürbar angehoben werden.

Die mehr als 5 Millionen Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld sollen im kommenden Jahr spürbar höhere Leistungen erhalten. So sollen Alleinstehende von Anfang 2024 an 563 Euro statt wie heute 502 Euro pro Monat bekommen. Das gab Bundessozialminister Hubertus Heil am Dienstag in Berlin bekannt.

Er sprach von einem erheblichen Schritt. Insgesamt handele es sich um eine Erhöhung von gut 12 Prozent, sagte der SPD-Politiker. „Gerade in der Krise und in Krisenzeiten und Umbrüchen muss man sich auf den Sozialstaat verlassen können.“

Auch dieses Jahr wurde der Regelsatz erhöht

Für Jugendliche vom 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre sollen künftig 471 statt 420 Euro fließen. Für Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden 390 statt 348 Euro gezahlt. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sollen 357 statt 318 Euro bekommen.

Derzeit beziehen 5,5 Millionen Bedürftige Bürgergeld, darunter 1,68 Millionen Arbeitslose. Im Januar hatte das Bürgergeld als zentrale Sozialreform der Ampel-Regierung Hartz IV in seiner früheren Form abgelöst. Die Regelsätze waren bereits zu Jahresbeginn um rund 50 Euro gestiegen.

Inflation wird schneller als früher berücksichtigt

Durch die Reform wird die Höhe der Leistungen schneller als früher an die Preisentwicklung angepasst. Zuvor war die Inflation nur sehr zeitverzögert berücksichtigt worden. Nun wird das Lohn- und Inflationsniveau für die Regelsätze des Folgejahres bis zum zweiten Quartal des aktuellen Jahres berücksichtigt.

Im Juli lag die Inflationsrate in Deutschland bei 6,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat, im Juni bei 6,4 Prozent. SoVD-Chefin Engelmeier sagte, angesichts der Entwicklung dürfe die Politik auch Menschen mit einem Einkommen knapp über dem Grundsicherungsniveau nicht aus dem Blick verlieren. Sie litten „extrem“ unter der Preisexplosion.

Zuvor nur magere Erhöhungen

Im bisherigen Hartz-IV-System war die Grundsicherung in vielen Jahren nur um magere Beträge gestiegen. So gab es 2022 eine Erhöhung um 3 auf 449 Euro für alleinstehende Erwachsene – als „kümmerlich“ kritisierte dies damals etwa das Deutsche Kinderhilfswerk. 2021 hatte das Plus 14 Euro und in den Jahren davor zweimal 8 Euro betragen.

Das Bürgergeld war nach monatelangen Verhandlungen in der Ampel-Koalition eingeführt worden. Seit Anfang des Jahres gilt eine 12-monatige Karenzzeit: Während dieser Karenzzeit werden die bisherigen Kosten der Wohnung übernommen und das Vermögen wird nur berücksichtigt, wenn es bestimmte Schwellen übersteigt. Auch Freibeträge für Erwerbstätige wurden inzwischen verbessert. Kernziele der Bürgergeld-Reform sind die Stärkung der individuellen Betreuung von Betroffenen im Jobcenter – und mehr Weiterbildung und Qualifizierung für Jobs.


Quelle: t-online.de

Bild: Pixabay

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