Das Feuerwerk an Silvester kann die Feinstaubbelastung in einem Ort kurzfristig erhöhen. Die Deutsche Umwelthilfe fordert jetzt, die „sinnlose Knallerei“ endgültig zu beenden. Dafür müsse das Innenministerium nur die Sprengstoffverordnung ändern.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) aufgefordert, die Böllerei in diesem Jahr „ein für alle Mal“ zu beenden. Durch wenige und einfache Änderungen der Sprengstoffverordnung könne die Ministerin umweltschädlichem Feuerwerk schnell ein Ende setzen.
Resch sprach von einer „sinnlosen Knallerei“. Er freue sich darüber, dass eine wachsende Mehrheit der Deutschen sich für ein Böllerverbot ausspreche. In einer repräsentativen Umfrage des Instituts Insa Consulere im Auftrag der Verbraucherzentrale Brandenburg hatten 53 Prozent der Befragten für ein Verbot gestimmt, 39 Prozent waren dagegen. Zustimmung für ein Verbot gab es demnach bei den Wählern von Grünen, SPD, Linken und Union. 68 Prozent der AfD-Anhänger stimmten gegen ein Böllerverbot. Die Anhänger der FDP zeigten sich gespalten.
„Die Argumente für ein Verbot der Schwarzpulver-Raketen und Böller sind vielfältig“, sagte Resch und nannte Beispiele: „Luftverschmutzung und Tausende Tonnen Abfälle, Millionen verschreckte und leidende Tiere, Häuserbrände und viele Tausend verletzte Kinder wie Erwachsene.“ Auch Städte und Gemeinden sollten auf klassisches Feuerwerk verzichten. „Kommunen können auch über kreative Licht- und Lasershows oder gar eine Drohnenshow für einen bunten Jahreswechsel sorgen.“
Über ein Verbot entscheiden Städte und Landkreise
Nach Auskunft des Bundesumweltministeriums liegt die Entscheidung über ein Böllerverbot zu Silvester bei den Städten und Landkreisen. „Das jährliche Feuerwerk zu Silvester kann die Feinstaubbelastung in Kommunen temporär erhöhen. Wie hoch diese Belastung vor Ort tatsächlich ist, hängt von vielen Faktoren ab“, teilte ein Sprecher des Bundesumweltministeriums dem RND mit. Dazu gehörten etwa die Wetterverhältnisse vor Ort und die Zahl der abgebrannten Feuerwerkskörper. „Ob ein ,Böllerverbot‘ verhängt werden muss, entscheiden daher sinnvollerweise die Städte und Landkreise selbst.“
(Text gekürzt)
Quelle: Welt.de
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