Sachsen lockert Maskenpflicht im Nahverkehr

Maskenpflicht

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung in Sachsen gilt bis 28. Mai. Jetzt hat das Kabinett die Regeln verlängert. Es bleibt bei den bisherigen Einschränkungen – mit Ausnahme der Maskenpflicht im Nahverkehr.

Auch wer nach dem 28. Mai mit dem 9-Euro-Ticket durch Sachsen fahren will, braucht eine medizinische Maske für Busse und Bahnen. Bis dahin gelten noch FFP2-Masken als vorgeschriebene Einschränkung.

Das ändert sich in Bussen und Bahnen

Sachsen lockert die Regeln zur Maskenpflicht im Nahverkehr: Statt FFP2-Masken gilt ab 28. Mai in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs nur noch das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Zudem werden die aktuell bestehenden Corona-Einschränkungen bis zum 18. Juni 2022 verlängert. Das hat das sächsische Kabinett am Dienstag beschlossen.

Das Kontroll-, Service-, Fahr- und Steuerpersonal im ÖPNV ist auch weiterhin nur dann zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes verpflichtet, wenn geschäftsbedingt körpernaher Kontakt zu anderen Menschen besteht, betonte das sächsische Sozialministerium.

Stiko empfiehlt Corona-Impfung für gesunde Kinder

Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat am Dienstag eine Empfehlung zur Corona-Impfung bei allen gesunden Fünf- bis Elfjährigen herausgegeben. Bislang war die Immunisierung nur für Kinder mit bestimmten Vorerkrankungen oder mit Menschen mit hohem Corona-Risiko im Umfeld geraten worden. Sie bezieht sich auf eine Biontech-Impfung in reduzierter Dosis.

(Text gekürzt)

Quelle: mdr.de

Bild: Pixabay

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