Einen Pflegegrad beantragen 2026 viele Betroffene zu spät. Viele Senioren und ihre Angehörigen warten ab. Sie denken, dass es noch zu früh ist oder scheuen die Bürokratie. Ein Pflegegrad ist jedoch kein Zeichen von Hilflosigkeit. Er sichert Ihnen Ihr gutes Recht auf finanzielle und praktische Unterstützung durch die Pflegekasse.
Wer einen Pflegegrad beantragt, schützt seine Selbstständigkeit und entlastet die eigene Familie finanziell.
Warum Sie den Pflegegrad jetzt beantragen sollten
Der Sozialverband VdK rät allen Betroffenen zu einer schnellen Antragstellung. Der Grund dafür sind geplante Gesetzesänderungen der Bundesregierung. Das neue Pflegeneuordnungsgesetz könnte die Kriterien für die Pflegebedürftigkeit verschärfen.
Wer den Antrag frühzeitig stellt, sichert sich wichtige Leistungsansprüche. Alle finanziellen Hilfen gelten rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.
Die wichtigsten finanziellen Leistungen im Überblick
Die Pflegekasse bietet je nach Pflegegrad (1 bis 5) verschiedene Geld- und Sachleistungen.
1. Monatliche Leistungen der Pflegekasse
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Pflegegeld für pflegende Angehörige: Pflegegrad 1 – 0 €; Pflegegrad 2 – 347 €; Pflegegrad 3 – 599 €; Pflegegrad 4 – 800 €; Pflegegrad 5 – 990 € pro Monat.
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Pflegesachleistungen für Pflegedienste: Pflegegrad 2 – 796 €; Pflegegrad 3 – 1.497 €; Pflegegrad 4 – 1.858 €; Pflegegrad 5 – 2.299 € pro Monat.
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Entlastungsbetrag für Alltagshelfer: 131 € pro Monat für alle Pflegegrade.
Hinweis: Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistungen flexibel miteinander kombinieren.
2. Zusätzliche Budgets und Hilfsmittel
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Wohnumfeldverbesserung: Bis zu 4.000 € für barrierefreie Umbaumaßnahmen wie den Badumbau.
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Entlastungsbudget: Bis zu 3.539 € pro Jahr für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bei Krankheit oder Urlaub der Pflegeperson.
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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Bis zu 42 € monatlich für Desinfektionsmittel, Handschuhe und Unterlagen.
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Hausnotruf: Die Kasse übernimmt die Anschlusskosten und monatlich bis zu 25,50 €.
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Soziale Absicherung: Die Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge für pflegende Angehörige ab 10 Stunden Pflege pro Woche.
Unterstüzung vor Ort: Der Dienst „VITA NOVA“ in Chemnitz
In Sachsen hilft der Familienentlastende Dienst „VITA NOVA“ bei allen Fragen rund um die Pflege.
Die Einrichtung bietet Angebote nach § 45 SGB XI:
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Häusliche Betreuung und Hilfe im Haushalt
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Einkaufsservice und Begleitung zu Terminen
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Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen und Formularen
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Freizeitangebote, Sprachkurse und Gedächtnistraining
Kontakt:
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Adresse: Theaterstr. 76, 09111 Chemnitz
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Telefon: 0371/2673872 | +49 173 3677733
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E-Mail: iechemnitz@web.de
In drei Schritten zum Pflegegrad
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Antrag stellen: Rufen Sie Ihre Pflegekasse an und fordern Sie den Antrag auf Pflegegrad an.
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Gutachten abwarten: Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) besucht Sie zu Hause.
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Bescheid erhalten: Die Pflegekasse teilt Ihnen den eingestuften Pflegegrad schriftlich mit.
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Der Artikel wurde von Stanislav Mustaiev vorbereitet.

