Mehr Geld für mehr Studierende: Die monatlichen BAföG-Sätze werden erhöht, zudem werden verschiedene Freibeträge angehoben. Studentenverbänden geht das jedoch nicht weit genug: Die Erhöhung werde „von der Inflation aufgefressen“.
Der Bundestag hat eine Anhebung der BAföG-Sätze und eine Erweiterung des Berechtigtenkreises beschlossen. Die monatlichen Bedarfssätze steigen um 5,75 Prozent, auch die Beträge für Wohnkosten und Kinderbetreuung werden erhöht. Studierendenvertreter und der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisierten die Maßnahmen als nicht ausreichend.
Der sogenannte Grundbedarfsatz des BAföG steigt zum kommenden Wintersemester auf 452 Euro im Monat. Der Wohnkostenzuschlag für Studierende, die nicht im Elternhaus wohnen, erhöht sich um elf Prozent von 325 Euro auf 360 Euro. Der Förderungshöchstsatz inklusive Wohnkostenzuschlag steigt damit von 861 Euro auf 934 Euro – eine Steigerung von mehr als acht Prozent.
Das Ministerium verwies zudem darauf, dass alle BAföG-Geförderten, die auswärts wohnen, die Einmalzahlung für einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 Euro erhalten. Den Angaben zufolge leben rund drei Viertel der Geförderten außerhalb des Elternhauses. Der Kinderbetreuungszuschlag steigt von 150 Euro auf 160 Euro.
Freibeträge werden angehoben
Außerdem werden verschiedene Freibeträge angehoben: Der für das eigene Vermögen der Bezieherinnen und Bezieher etwa soll auf 15.000 Euro für unter 30-Jährige und auf 45.000 Euro ab 30 Jahren steigen. Statt wie bisher ab 2000 Euro soll das Einkommen von verheirateten Elternteilen künftig erst ab 2415 Euro auf den BAföG-Anspruch des Kindes angerechnet werden. Ein weiterer Punkt des Gesetzes zielt darauf ab, die Antragstellung via Internet zu erleichtern.
Dem Deutschen Studentenwerk (DSW) allerdings reichen die Beschlüsse nicht. Die Erhöhung um 5,75 Prozent werde „faktisch von der Inflation aufgefressen“, kritisierte DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl. Auch der Freie Zusammenschluss von Student*innenschaften (FZS) und die DGB-Jugend äußerten sich unzufrieden.
(Text gekürzt)
Quelle: tagesschau.de
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