Neue Corona-Verordnung zum 11.01.2021
Sachsen hat ab 11. Januar und bis zum 07. Februar 2021 eine neue Corona-Verordnung.
Bis dahin bleiben Friseure und Geschäfte, die keine Waren des täglichen Bedarfs verkaufen, geschlossen. Die 15-Kilometer-Regel rund um den Wohnbereich oder den Arbeitsplatz für Freizeitaktivitäten und den Einkauf bleibt ebenso bestehen. Es soll diesbezüglich auch während der vorgezogenen Winterferienwoche vom 1. bis 7. Februar keine Ausnahmen geben. Ab dem 8. Februar sollen die Kindereinrichtungen und Schulen wieder öffnen. Die Auslastung des öffentlichen Nahverkehrs soll weiterhin verringert werden. Ältere Menschen und Risikopatienten sollten Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmittel meiden.
Verschärft haben sich gegenüber der alten Verordnung im Wesentlichen nur die Bestimmungen zu den Kontaktbeschränkungen:
Erlaubt sind nun nur noch Treffen von einem Hausstand, in Begleitung des Partners oder der Partnerin und mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht sowie einer Person aus einem weiteren Hausstand. Zulässig dagegen ist die wechselseitige, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiären oder nachbarschaftlichen Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen betreffen. Dies gilt auch für pflegende Angehörige. Kindeswohl gilt nun auch als triftiger Grund, die Unterkunft zu verlassen. Jetzt sind auch Kantinen und Mensen zu schließen, soweit die Arbeitsabläufe dies zulassen. Ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen und Getränken zum Verzehr am Arbeitsplatz.
Ab Montag, dem 11. Januar, öffnen alle 13 Impfzentren des Landes Sachsen. Zuerst werden Mitarbeitende ambulanter Pflegeeinrichtungen, von Rettungsdiensten und Sanitäterinnen und Sanitäter geimpft.
Vor dem Erreichen einer 7-Tage-Inzidenz von 50 ist mit einer Lockerung des Lockdowns nicht zu rechnen. Für den Freistaat Sachsen lag diese am 08.01.21 bei 297,6 und in Leipzig, am 07.01.2021, bei 237,6.
Heidrun Zinecker