Steuererklärung: Das droht, wenn Sie die Frist verpassen

Steuererklärung

Wer zu einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, hat noch bis zum 2. September Zeit. Was passiert, wenn Sie die Frist versäumen.

Man kennt das Problem: Lange meint man, noch ausreichend Zeit zu haben, und dann ist es plötzlich da – das Ende der Abgabefrist für die Steuererklärung. Wer verpflichtet ist, diese einzureichen, sollte das bis zum 2. September 2024 erledigt haben. Was passiert, wenn Sie es nicht tun und wie Sie die Frist notfalls noch schnell verlängern können.

Steuererklärung zu spät abgegeben: Das droht Ihnen

Versäumen Sie die Frist für Ihre verpflichtende Steuererklärung, hängt die Härte der Sanktionen davon ab, wie sehr Sie in Verzug sind.

Geben Sie Ihre Steuererklärung für 2023 höchstens 14 Monate nach Ablauf des Steuerjahres ab, haben Finanzbeamte noch einen Ermessensspielraum, ob sie einen Verspätungszuschlag festsetzen und wie hoch dieser ausfällt. Danach müssen sie den Zuschlag verlangen – zuzüglich zu einer möglichen Steuernachzahlung.

Laut § 152 Abgabenordnung beträgt der Verspätungszuschlag 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro angefangenem Monat.

Das Finanzamt kann auf den Verspätungszuschlag allerdings verzichten, wenn Ihnen dem Steuerbescheid zufolge eine Erstattung zusteht. Gleiches gilt, wenn die Steuer mit 0 Euro festgesetzt wird. Neben dem Zuschlag gibt es noch Zwangsgeld, Steuerschätzung und Verspätungszinsen als mögliche weitere Sanktionen.

Wie kann ich die Frist verlängern?

Können Sie Ihre Steuererklärung aus einem triftigen Grund nicht rechtzeitig abgeben, sollten Sie beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Ein Grund kann zum Beispiel eine längere Krankheit, ein Auslandsaufenthalt oder ein Umzug sein.

Der Antrag muss schriftlich erfolgen. Außerdem sollten Sie ihn begründen und einen neuen Termin nennen. Bitten Sie das Finanzamt darum, Ihnen eine Bestätigung zu schicken. Einen Anspruch auf Fristverlängerung haben Sie jedoch nicht.

Umweg über den Steuerberater

Es gibt aber noch einen völlig legalen Trick, wie Sie sich selbst eine längere Abgabefrist organisieren können. Lassen Sie sich von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein helfen. Denn dann verlängert sich die Frist automatisch. Für die Steuererklärung 2023 gilt der 31. Mai 2025 als Abgabetermin, wenn Sie sie in professionelle Hände geben.

Gut zu wissen: Während ein Steuerberater jeden beraten darf, können Sie sich an einen Lohnsteuerhilfeverein nur wenden, wenn Sie Arbeitnehmer oder Rentner sind.


Quelle: t-online.de

Symbolbild: Pixabay

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