Reform des Einwanderungsrechts

Reform

Nach Kritik aus der FDP einigen sich die Ampelparteien auf eine Reform des Einwanderungsrechts: Statt nach acht Jahren sollen Menschen in Zukunft schon nach fünf Jahren eingebürgert werden können. Allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Schwieriger wird es für diejenigen, die Transferleistungen beziehen.

Die Bundesregierung hat sich einem Bericht zufolge in Grundzügen auf eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts geeinigt. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf den 49-seitigen Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser berichtet, sollen Einbürgerungen deutlich vereinfacht und so die Integration von Migrantinnen und Migranten erleichtert werden. Vor allem Einwanderer, die schon mehrere Jahre in Deutschland leben, sollen schneller zu Staatsbürgern werden können.

Der Reform zufolge soll die Frist, nach der Menschen mit Migrationshintergrund erst nach acht Jahren Aufenthalt in Deutschland zu Staatsbürgern werden können, auf fünf Jahre sinken. Bei „besonderen Integrationsleistungen“ wie guten Sprachkenntnissen, ehrenamtlichem Engagement oder sehr guten Leistungen im Job soll eine Einbürgerung schon nach drei Jahren möglich sein, wie die „SZ“ berichtet.

Kinder auch einfacher einbürgern

Auch in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sollen schneller Deutsche werden können. Die Bedingung: ein Elternteil muss seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland leben. Bislang galt das erst nach acht Jahren. Bei Senioren, die älter als 67 Jahre sind, will Faeser dem Bericht zufolge schriftliche Sprachnachweise als Voraussetzung streichen. Stattdessen sollen künftig mündliche ausreichen.

Zu den wichtigen Änderungen zählt demnach auch, dass die bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgegeben werden muss. Der alte Rechtsgrundsatz entspreche ohnehin nicht mehr der Praxis, heißt es in dem Papier. Seit Jahren würden die meisten Einbürgerungen trotz weiterer Staatsangehörigkeit vollzogen.

Vor allem die FDP hatte in der Ampel-Koalition Kritik an ersten Reformplänen vom November geübt. Faeser und Justizminister Marco Buschmann hätten sich auf Änderungen der bisherigen Pläne und einen Entwurf geeinigt, berichtet die „SZ“ weiter. So solle klarer geregelt werden, dass bestimmte Straftaten eine Einbürgerung ausschließen. Ausdrücklich genannt werden etwa rassistische, menschenverachtende oder antisemitische Handlungen.

„Wirtschaftlich integriert“

Staatsanwaltschaften sollen Einwanderungsbehörden künftig solche Straftaten aktiv melden, um Einbürgerungen in solchen Fällen zu verhindern. Zudem soll nur Staatsbürger werden können, wer „wirtschaftlich integriert“ ist und seinen Lebensunterhalt selbst bestreite, also keine Sozialleistungen bekommt.

Ausnahmen soll es etwa für langjährige Gastarbeiter geben, die ihren Job unverschuldet verloren haben, oder auch für Eltern minderjähriger Kinder, wenn ein Elternteil arbeitet. An Details des Entwurfs werde weiter gearbeitet, hieß es. Laut „Süddeutscher Zeitung“ soll der Entwurf am Freitag zur Anhörung an Bundesländer und Verbände gehen. Im Sommer soll er vom Kabinett verabschiedet werden.

„Wir wollen, dass Menschen, die Teil unserer Gesellschaft geworden sind, unser Land auch demokratisch mitgestalten können“, sagte Faeser der „SZ“. Dies sei auch entscheidend, „um die Fachkräfte zu gewinnen, die wir dringend brauchen“. Zugewanderte würden mit der Reform nicht mehr gezwungen, „einen Teil ihrer Identität aufzugeben“. Dies sei ein „Paradigmenwechsel“.

Es gelte aber auch: „Rassismus, Antisemitismus oder jede andere Form von Menschenfeindlichkeit steht einer Einbürgerung entgegen – da gibt es keinerlei Toleranz. Wer unsere Werte nicht teilt, kann nicht Deutscher werden.“


Quelle: ntv.de