Mindestlohn soll auf 12,82 Euro steigen

Mindestlohn

Der Mindestlohn soll laut der zuständigen Kommission im Januar 2024 auf 12,41 Euro und dann im Januar 2025 auf 12,82 Euro steigen. Den Gewerkschaften reicht das nicht, Bundesarbeitsminister Heil (SPD) will die Empfehlung jedoch umsetzen.

Der Mindestlohn soll zum 1. Januar 2024 auf 12,41 steigen. Das beschloss die zuständige Mindestlohnkommission mehrheitlich in Berlin – und damit zum ersten Mal nicht einmütig. Ein Jahr später, zum 1. Januar 2025, ist noch einmal eine Anhebung um 41 Cent auf 12,82 Euro vorgesehen.

Entscheidung nach kontroversen Beratungen

Die Entscheidung wurde nach kontroversen Verhandlungen in den frühen Morgenstunden getroffen. Die Arbeitnehmerseite stimmte dagegen, sie betrachtet die Anhebung als zu gering. Nach Ansicht der Gewerkschaften hätte die Lohnuntergrenze mindestens auf 13,50 Euro angehoben werden müssen.

Die Vorsitzende der Kommission, Christiane Schönefeld, sagte zu den Meinungsverschiedenheiten in dem Gremium, der Beschluss sei auf ihren Vermittlungsvorschlag zustande gekommen. Die Positionen hätten „sehr weit auseinander“ gelegen. Wenn Gewerkschafts- und Arbeitgebervertreter in der Kommission sich nicht einig sind, entscheidet die Stimme der Vorsitzenden wie in diesem Fall. In der Begründung des Beschlusses heißt es, die Tarifvertragsparteien hätten nun die Möglichkeit, die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns bei den Tarifverhandlungen zu berücksichtigen.

Entscheidung soll „Verdienste stabilisieren“

Die Mindestlohnkommission orientiert sich bei der Anpassung des Mindestlohns an der Tarifentwicklung und berücksichtigt die wirtschaftliche Lage und den Wettbewerb, unter dem deutsche Unternehmen stehen. Ziel ist ein Mindestschutz der Arbeitnehmer, ohne Jobs zu gefährden. Laut Begründung soll die nun beschlossene zweistufige Erhöhung dazu dienen, die Lohnkostensteigerungen für die betroffenen Betriebe angesichts der in diesem Jahr erwarteten stagnierenden Wirtschaftswachstums „tragfähig zu halten und die Verdienste der Beschäftigten zu stabilisieren“.

Arbeitgeber verteidigen Beschluss

Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, äußerte mit Blick auf den jetzigen Beschluss denn auch zwar sein Bedauern darüber, dass zum ersten Mal in der Geschichte der Kommission ein Beschluss nicht im Konsens gefallen sei. Ansonsten jedoch verteidigte er den Beschluss. Dieser liege „oberhalb dessen, was wir als Verhandlungsposition in die Verhandlungen eingeführt haben“, sagte Kampeter in Berlin. Man sei seiner tarifpolitischen, staatspolitischen und wirtschaftspolitischen Verantwortung gerecht geworden. Dabei soll der Vorschlag von den 10 Euro 45 aus berechnet worden sein – dem letzten Vorschlag der Kommission- und nicht den gültigen 12 Euro. Das lässt den Anstieg höher erscheinen.

NGG: „Geht an Lebensrealität vorbei“

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) kritisierte de Kommissions-Vorschlag ebenfalls scharf: „Diese fatale Entscheidung geht völlig an der Lebensrealität von Millionen von Menschen vorbei und passt nicht in die Zeit“, sagte der NGG-Bundesvorsitzende Guido Zeitler in Hamburg. Es sei eine Schande, dass das Arbeitgeberlager in der Mindestlohnkommission gnadenlos die eigene Agenda durchgedrückt habe. „So tragen sie zur Spaltung der Gesellschaft bei und erweisen den Unternehmen zusätzlich einen Bärendienst: Eine kräftige Erhöhung des Mindestlohns wäre eine dringend benötigte Finanzspritze für den schwächelnden Konsum gewesen“, betonte Zeitler.

Der Arbeitsminister verweist auf die Gesetzeslage

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will die Kommissions-Empfehlung trotz dieser Kritk umsetzen. „Ich weiß, dass sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Gewerkschaften durchaus einen höheren Mindestlohn gewünscht hätten“, sagte er in Berlin. Er verwies aber auf das Mindestlohngesetz. Demnach könne die Bundesregierung nur den Vorschlag der Kommission umsetzen oder nicht. Die Alternative wäre keine Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar, „was angesichts der Inflationsentwicklung nicht verantwortbar ist“.

(Text gekürzt)


Quelle: br24.de

Bild: Pixabay

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