Im März 2023 stehen in Deutschland Änderungen an. Es gibt finanzielle Entlastungen für Energiekunden und die Maskenpflicht fällt in bestimmten Einrichtungen weg.
Neues für Verbraucher im März 2023: Der neue Monat bringt eine Reihe von Änderungen, die vor allem finanzielle Auswirkungen haben. Hier ein Überblick über Energiepreisbremse, Maskenpflicht, Energiepauschale und mehr.
Finanzielle Entlastung für Verbraucher durch Energiepreisbremse
Ab März 2023 gibt es für Strom- und Gaskunden eine finanzielle Entlastung. Die Strom- und Gaspreisbremse wird wirksam und begrenzt die Energiekosten. Für Gaskunden bedeutet das eine Begrenzung auf zwölf Cent pro Kilowattstunde und für Stromkunden auf 40 Cent. Auch bei Fernwärme wird eine Begrenzung auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde eingeführt. Die Begrenzung gilt rückwirkend ab Januar 2023 und wird je nach Anbieter auf 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gedeckelt.
Einmalige Energiepauschale für Studenten und Fachschüler über 200 Euro
Studenten und Fachschüler können im März 2023 eine einmalige Energiepauschale von 200 Euro beantragen. Die finanzielle Unterstützung wird nicht besteuert und hat keine Auswirkungen auf einkommensabhängige Leistungen oder Sozialversicherungsbeiträge. Der Antrag kann online ab dem 15. März gestellt werden. Weitere Fragen werden in einem FAQ des Bundes beantwortet.
Maskenpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen wird im März 2023 aufgehoben
Im Februar 2023 wurde die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bereits aufgehoben. Ab März 2023 entfällt die Maskenpflicht auch in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen für Angestellte und Bewohner. Die Testpflicht wird ebenfalls aufgehoben. Die Maskenpflicht für Besucher bleibt jedoch bestehen, um Patienten und Heimbewohner zu schützen.
Bier wird teurer
Wie viele andere Brauereien in den letzten Monaten erhöht auch Krombacher ab März 2023 die Preise für alle Biersorten um etwa einen Euro pro Kasten. Von der Preissteigerung sind auch die nichtalkoholischen Getränke Schweppes, Vitamalz und Orangina betroffen.
Aldi stellt gedruckte Prospekte ein
Ab März 2023 werden bei Aldi Süd aus Gründen des Umweltschutzes keine gedruckten Prospekte mehr ausgeliefert. Kunden können die Angebote nur noch elektronisch einsehen, beispielsweise auf der Firmenhomepage, via WhatsApp oder in anderen Portalen. Damit folgt Aldi Süd dem Vorbild von Aldi Nord. Hier werden schon seit längerer Zeit keine Prospekte mehr in Papierform angeboten.
Mofas, Mopeds und E-Roller: Neue Versicherungskennzeichen
Ab dem 1. März 2023 dürfen Mofas, Mopeds und E-Roller nur noch mit schwarzen Versicherungskennzeichen genutzt werden. Die Farbe der Kennzeichen der Versicherer wechselt jedes Jahr zwischen Schwarz, Grün und Blau, um schnell zu erkennen, ob der Versicherungsschutz noch aktuell ist.
(Text gekürzt)
Quelle: hna.de