Ursprünglich sollte der Sanktionsstopp für Hartz-IV-Bezieher nur bis Ende des Jahres gelten. Nun wird er verlängert. Dafür legt sich die Ampel auf einen „Strafrahmen“ für das neue Bürgergeld fest.
Auf dem Weg zum geplanten Bürgergeld will die Ampelkoalition die Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende länger aussetzen als ursprünglich geplant. Die Möglichkeit, bis zu 30 Prozent der Leistungen zu kürzen, soll demnach voraussichtlich bis Mitte kommenden Jahres nicht angewendet werden. So sieht es die Formulierungshilfe für den Änderungsantrag von SPD, Grünen und FDP zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.
Bei Meldeversäumnissen, also beispielsweise einem unentschuldigt versäumten Termin im Jobcenter, kann den Empfängern von Grundsicherung auch künftig die Leistung gekürzt werden. Allerdings erst ab dem zweiten Verstoß dieser Art – und auch nur bis maximal zehn Prozent der Leistung.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im November 2019 entschieden, dass Empfängern von Hartz IV, höchstens 30 Prozent des Regelsatzes gestrichen werden können. Zuvor waren bei mehrfachen Pflichtverletzungen auch Kürzungen um 60 Prozent oder sogar die Streichung der kompletten Leistung möglich, einschließlich der Miet- und Heizkosten.
Bürgergeld soll 2023 Hartz IV ablösen
Nach dem Karlsruher Urteil wurden die Jobcenter angewiesen, maximal 30 Prozent der Leistungen zu kürzen. Mitte März dieses Jahres hatte das Bundeskabinett dann einen Gesetzentwurf gebilligt, wonach Sanktionen für über Meldeversäumnisse hinausgehende Pflichtverletzungen bis zum Ende dieses Jahres ganz gestrichen werden sollen.
Die Reform ist im Zusammenhang mit dem geplanten Bürgergeld zu sehen, das schon im kommenden Jahr Hartz IV ablösen soll. Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Grüne und FDP getreu dem Motto des „Förderns und Forderns“ darauf verständigt, dass es auch beim neuen Bürgergeld Mitwirkungspflichten der Leistungsbezieher geben soll, ihre Hilfebedürftigkeit zu überwinden.
Am kommenden Donnerstag soll der Bundestag abschließend über das Sanktionsmoratorium beraten.
(Text gekürzt)
Quelle: Handelsblatt
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