Härtefallhilfen für Heizkosten

Heizkosten

Härtefallhilfen für Heizkosten: Anträge können ab 8. Mai gestellt werden

Privathaushalte, die mit Heizöl, Holzpellets und Ähnlichem heizen, können in Sachsen bald einen Antrag auf Unterstützung wegen der hohen Energiepreise stellen. Nachdem sich Bund und Länder auf gemeinsame Kriterien für zusätzliche Härtefallhilfen geeinigt hatten, hat die Landesregierung am Dienstag die Rahmenbedingungen bekannt gegeben.

  • Die sächsische Regierung gibt den Startschuss für eine Härtefallregelung bei Heizkosten.
  • Bis zum 20. Oktober kann ein Antrag gestellt werden.
  • Maximal 2.000 Euro werden übernommen.

Anträge auf Härtefallhilfen für Heizkosten können in Sachsen ab dem 8. Mai gestellt werden. Berechtigt sind Betreiber von Heizungsanlagen in Privathaushalten, die 2022 in besonderer Weise von Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzbriketts, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Scheitholz, Kohle oder Koks betroffen waren, teilte Gerd Lippold, Staatssekretär im Energieministerium, am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Dresden mit.

Antrag muss bis Mitte Oktober gestellt sein

Die Anträge nimmt bis zum 20. Oktober die Sächsische Aufbaubank (SAB) entgegen. Den Angaben zufolge rechnet die Landesregierung mit mehr als 100.000 Anträgen. Dafür stünden in Sachsen insgesamt etwa 90 Millionen Euro zur Verfügung. In Thüringen können Betroffene die Härtefallhilfe ebenfalls ab dem 8. Mai beantragen. Haushalte aus Sachsen-Anhalt können bereits ab 4. Mai ihre Anträge stellen. Die Staffelung der Bundesländer soll eine Überlastung des Onlineportals vermeiden, hieß es.

Die Leistung wird von der Bundesregierung finanziert. Nach einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz hatte der Bundestag im Dezember den Weg für die Härtefallhilfen freigemacht.

Bis zu 80 Prozent können erstattet werden

„Wer im Jahr 2022 mehr als doppelt so viel für den jeweiligen Energieträger bezahlt hat als den von Bund und Ländern ermittelten Referenzpreis, kann 80 Prozent der darüber hinausgehenden Mehrkosten erstattet bekommen“, hieß es. Die Mindestsumme für die Entlastung liege bei 100 Euro, die Obergrenze bei 2.000 Euro je Haushalt. Für die jeweiligen Energieträger würden unterschiedliche Referenzpreise gelten.

Wie kann man den Antrag stellen?

Die Antragstellung soll vom 8. Mai bis 20. Oktober digital bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) gestellt werden. Die SAB rechnet mit einer Bearbeitungszeit von sechs bis acht Wochen.

Erforderliche Dokumente für eine Antragstellung sind Rechnungen, Kontoauszüge, ein Feuerstättenbescheid und eine Eigenerklärung. Die Landesregierung will gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Sachsen eine Unterstützungs- und Beratungslösung für diejenigen Personen anbieten, die keinen Zugang zum digitalen Antragsverfahren haben.

Die SAB hält auf ihrer Internetseite neben dem Antragsportal einen Online-Rechner vor. Dort können potenzielle Antragstellerinnen und -steller vorab prüfen, ob sie grundsätzlich eine Härtefallhilfe bekommen können.


Quelle: MDR

 

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