Das ändert sich ab Juli 2024

Juli

Die Renten steigen erneut deutlich, noch mehr Geld gibt es für Bundestagsabgeordnete, das Nebenkostenprivileg für Kabelfernsehen entfällt und die Steuererklärung kann noch ein wenig warten. Dies und anderes erwartet Sie im neuen Monat.

Renten steigen erneut deutlich

Die rund 21 Millionen Rentner im Land erhalten das dritte Jahr in Folge eine kräftige Rentenerhöhung. Die Altersbezüge steigen zum 1. Juli um 4,57 Prozent – zum ersten Mal erhöhen sich dabei die Renten in Ost und West gleichermaßen. Ab dem neuen Monat beträgt somit der aktuelle Rentenwert in Ost- und Westdeutschland einheitlich 39,32 Euro. Der Rentenwert ist maßgeblich für die Berechnung der Rente. Dadurch sind dann aber auch mehr Rentner verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

Blackbox für neu zugelassene Autos

Flugzeuge haben eine, jetzt wird die Blackbox auch für alle in der EU zugelassenen Neuwagen Pflicht: Ab dem 7. Juli muss in allen entsprechenden Autos, Lastern und Bussen ein sogenannter Event Data Recorder (EDR) verbaut sein. Das Gerät zeichnet permanent alle wichtigen Reisedaten auf und überschreibt sie wieder neu, etwa den Standort, die Geschwindigkeit und die Tageszeit. Dauerhaft gespeichert werden nur Daten, die kurz vor und nach einem Unfall aufgenommen werden, da sie Hinweise zur Unfallursache liefern könnten.

Festsitzende Deckel für Plastikflaschen werden Pflicht

Ab dem 3. Juli müssen Einwegverpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen – etwa Saft- oder Milchkartons oder Einweg-PET-Flaschen mit einem Volumen von bis zu drei Litern -, mit einem festen Verschluss („Tethered caps“) versehen sein. Durch diese Verschlüsse soll es einfacher werden, alle Bestandteile der Flasche zu sammeln und zu recyceln. Derart soll verhindert werden, dass lose Deckel in Flüssen, Wäldern oder an Stränden landen, dort die Umwelt verschmutzen und Tiere gefährden.

Höhere Pfändungsfreigrenzen

Ab dem 1. Juli gelten neue Pfändungsfreigrenzen für das Nettoeinkommen. Diese garantieren verschuldeten Personen mit Arbeitseinkommen ein Existenzminimum. Die Bundesregierung erhöht die Beträge der sogenannten Pfändungstabelle. Demnach ist ein Betrag bis 1491,75 Euro für Alleinstehende monatlich unpfändbar. Bislang betrug die Grenze 1402,28 Euro.

Mautpflicht für kleinere Transporter

Zum 1. Juli gilt die Mautpflicht auch für kleinere Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht. Infolgedessen wird für LKW mit entsprechendem Gewicht im Güterverkehr ein CO2-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO2-Emission bei der Mautgebühr fällig. Bisher lag die Grenze erst bei 7,5 Tonnen. Handwerkerfahrzeuge und auch Wohnmobile bleiben von der Regelung ausgenommen.

Nebenkostenprivileg für Kabelfernsehen entfällt

Der eine oder andere Mieter ist vielleicht schon darüber gestolpert, dass der Vermieter ihm einen Breitband-Kabelanschluss – auch ungenutzt – pauschal in Rechnung stellen darf. Doch damit ist bald Schluss, denn das sogenannte Nebenkostenprivileg fällt zum 1. Juli endgültig weg. Dadurch dürfen Vermieter die Gebühren des Kabelfernsehens als Nebenkosten mit ihren Mietern nicht mehr abrechnen. Ferngesehen werden darf natürlich weiterhin.

Das entsprechende Gesetz gilt eigentlich bereits seit Ende 2021 bei Neuabschluss eines Mietvertrages. Bei bestehenden Verträgen gibt es aber noch eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2024. Ab dann können alle Mieter ihren TV-Empfang frei wählen. Möchte der Mieter also in Zukunft kein Kabel-TV und stattdessen über das Internet, Satellit oder Antenne ntv schauen, dann bleibt der Vermieter in Zukunft auf den Kosten für den Kabelanschluss sitzen.

Social Clubs dürfen Cannabis anbauen

Zum neuen Monat treten die Regelungen zum Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen, den sogenannten Social Clubs, in Kraft. Erwachsenen ist es dann erlaubt, speziell dafür gegründeten Vereinen beizutreten und gemeinschaftlich Cannabis für den Eigenbedarf anzubauen. Das geerntete Cannabis darf nur in begrenzten Mengen an die Mitglieder abgeben und nicht verkaufen werden. Zudem sind die Social Clubs auf maximal 500 Mitglieder begrenzt und benötigen zudem eine behördliche Genehmigung. Und auch der Konsum von Cannabis ist innerhalb des Vereinsgeländes und in einem Umkreis von 100 Metern verboten.

(Text gekürzt)


Quelle: ntv.de

Symbolbild: Pixabay

Related posts