Das Bürgergeld soll zum Jahreswechsel Hartz IV ablösen. Jetzt hat Minister Heil erstmals einen Vorschlag zur genauen Höhe der Hartz-IV-Nachfolge gemacht.
Berlin – Einer der wohl größten Streitpunkte bei den Plänen für das Bürgergeld war die Höhe des Regelsatzes. Bisher erhalten alleinstehende Hartz-IV-Empfänger 449 Euro im Monat vom Staat. Hinzu kommt noch die Übernahme der Miet- und Heizkosten. Laut Sozialverbänden ist das aufgrund der hohen Inflation viel zu niedrig. Sie fordern eine Erhöhung um etwa 200 Euro. Doch so üppig fällt die Anpassung voraussichtlich nicht aus.
Wie hoch ist das Bürgergeld 2023?
Der Regelsatz für das neue Bürgergeld soll nach Plänen des Bundessozialministeriums für alleinstehende Erwachsene 502 Euro im Monat betragen. Damit steigt der bisherige Hartz-IV-Satz ab dem 1. Januar 2023 um mehr als 50 Euro, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Wochenende auf der Grundlage eines Entwurfs des Ministeriums. Eine Ministeriumssprecherin bestätigte die geplanten Beträge der Deutschen Presse-Agentur. Sie verwies zugleich auf die noch laufende Ressortabstimmung innerhalb der rot-grün-gelben Bundesregierung. Volljährige Partner sollen einen Regelsatz von 451 Euro im Monat erkalten. Für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren sind 420 Euro vorgesehen. Für 6- bis 13-Jährige sollen es 348 Euro, für bis zu 5-Jährige 318 Euro sein.
Hartz-IV-Reform: Arbeitsminister Heil „zuversichtlich“
Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) sagte am Samstagabend: „Wir haben den Entwurf an die Ministerien versandt.“ Der Mittwoch sei entscheidend, denn dann berate das Bundeskabinett über den Entwurf. „Ich bin zuversichtlich, dass es klappt“, sagte der Minister. Die Einführung des Bürgergelds zählt zu den wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben der Ampel-Koalition.
FDP warnt vor zu hohen Bürgergeld-Regelsätzen
Die Liberalen hatte im Sommer gemahnt, aus dem Bürgergeld dürfe kein bedingungsloses Grundeinkommen werden. Am Sonntag hieß es aus der FDP, Heils Vorschlag werde geprüft. Eine Maßgabe sei: „Es muss immer ein hinreichender Abstand zu Erwerbstätigen verbleiben.“
Der in der FDP-Bundestagsfraktion für das Bürgergeld zuständige Abgeordnete Jens Teutrine teilte auf Anfrage mit: „Richtigerweise werden die Regelsätze der Grundsicherung jährlich zum 1. Januar turnusgemäß an die Inflation angepasst.“ Dies führe bei den aktuellen Preisexplosionen bereits zu einer deutlichen Erhöhung. „Eine Erhöhung der Regelsätze über die Inflationsanpassung hinaus wäre in Zeiten von Arbeits- und Fachkräftemangel allerdings das falsche Signal.“
(Text gekürzt)
Quelle: merkir.de, dpa
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