Handwerk kritisiert Bürgergeld als zu hoch

Handwerk

Im Handwerk sind die Löhne oft niedrig – und der Personalmangel hoch. Nun fürchtet der Verband das geplante Bürgergeld: Für Geringverdiener sei der Anreiz groß, nicht mehr zu arbeiten.

In Deutschland werden die Arbeitskräfte knapp. Fast jede Branche meldet Personalmangel, noch nie mussten so viele Betriebe auf Geschäft verzichten, weil ihnen die Leute fehlen. Besonders ausgeprägt ist das dort, wo niedrige Löhne gezahlt werden – wie etwa in Teilen des Handwerks.

In diesem Kontext übt der Handwerksverband nun Kritik am Bürgergeld-Konzept der Bundesregierung. Das geplante Nachfolgesystem von Hartz IV setze falsche Anreize für Geringverdiener. „Es sorgt für Demotivation bei denjenigen, die mit einem geringen Gehalt regulär arbeiten. Am unteren Ende verschwimmen immer mehr die Grenzen zwischen regulärer Arbeit und dem Bürgergeld“, sagte der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Hans Peter Wollseifer, der »Rheinischen Post«.

Viele fragten sich, warum sie morgens um sieben Uhr schon arbeiten sollten, wenn Bürgergeld-Bezieher fast das Gleiche bekämen, so der Handwerkspräsident. »Die Verbesserungen für die Bezieher beim Schonvermögen, der Wegfall von Sanktionen, die deutliche Anhebung des Regelsatzes, die komplette Übernahme der stark gestiegenen Heizkosten. All das wird dazu führen, dass sich für mehr Menschen als bisher das Nicht-Arbeiten mehr lohnt als das Arbeiten.«

Der Gesetzentwurf

Der Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zur Einführung des Bürgergelds in der Hartz-IV-Nachfolge ab 1. Januar 2023 soll an diesem Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden. Der Regelsatz des neuen Bürgergelds soll nach Heils Plänen für alleinstehende Erwachsene monatlich 502 Euro betragen. Damit soll der bisherige Hartz-IV-Satz ab dem 1. Januar 2023 um mehr als 50 Euro erhöht werden.

Allerdings liegt dieser Erhöhung noch keine grundsätzlich andere Berechnungsmethode zugrunde als bei der bisherigen Grundsicherung. Dafür hatte sich Heil bei der Vorstellung seiner Pläne ausgesprochen. Stattdessen wurde die bisher geltende Anpassung der Regelsätze an die Inflation angepasst: Bislang folgen die Regelsätze erst in einem riesigen zeitlichen Abstand den Preiserhöhungen. Nun fließt künftig auch die zu erwartende Inflation in die Erhöhung ein.

Quelle: Spiegel.de/dpa

Bild: Pixabay

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