FFP2-Masken Pflicht in Behörden

FFP2-Masken

FFP2-Masken Pflicht in Behörden und öffentlichen Verkehrsmitteln

Mit der neuen Sächsischen Corona Schutzverordnung wird auch die Maskenpflicht verschärft: Bei Behördenterminen sowie Besuchen in städtischen Liegenschaften  und Ämtern müssen seit Dienstag, 28. Dezember 2021, FFP2- Masken getragen werden. Die FFP2- Pflicht gilt sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zunächst bis einschließlich 9. Januar 2022. Es ist aber zu erwarten, dass dies noch über den 9. Januar verlängert wird.

Weiterhin gilt auch bei den Leipziger Verkehrsbetrieben LVB sowie generell für den öffentlichen Personennah- und Fernverkehr eine FFP2- Maskenpflicht. Für Schüler zwischen 6 und 14 Jahren ist eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung, also die sogenannte OP-Maske  ausreichend.

Wie wird es weitergehen…?

Am Freitag will das sächsische Kabinett wieder über die Eckpunkte der weiteren Verordnungen beraten. Also wird man am kommenden Wochenende erfahren, ob mit Lockerungen oder weiteren Verschärfungen zu rechnen ist. So spricht sich zum Beispiel Kultusministerin Barbara Klepsch (CDU) dafür aus im Januar Kultureinrichtungen wieder zu öffnen.

 

Quellen: leipzig.de; LVZ

Bildquelle: Pexels

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