Das ist neu im Mai 2022

Mai
  • Ende Mai soll das Entlastungspaket 2 zur Energiekrise kommen.
  • Es treten Teile eines neuen Verbraucherschutzgesetzes in Kraft, unter anderem zu Kaffeefahrten.
  • Auch werden Haustürgeschäfte und Telefonwerbung erschwert.

Abstimmung über Entlastungspaket 2

Es beinhaltet unter anderem eine Energiepreispauschale von 300 Euro, die zusätzlich zum Lohn oder, bei Selbständigen, über eine einmalige Senkung der Einkommensteuer-Vorauszahlung kommen soll. Außerdem sind ein Kinderbonus in Höhe von 100 Euro pro Kind sowie eine Einmalzahlung für Sozialhilfe-Empfänger in Höhe von 200 Euro vorgesehen. Auch soll das 9-Euro-Monatsticket für Bus und Bahn im Juni bis August kommen. Im gleichen Zeitraum soll die Energiesteuer auf Benzin und Diesel gesenkt werden. Beschlossen werden soll das Entlastungspaket 2 durch Bundestag und Bundesrat am 19. und 20. Mai und dann „zügig in Kraft treten“, wie es auf der Website der Bundesregierung heißt.

Verbraucherfreundlicherer Online-Handel

Definitiv in Kraft treten am 28. Mai Teile des neuen Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht. Danach müssen Anbieter von Online-Marktplätzen wie Ebay und Betreiber von Vergleichsportalen wie Check24 besser darüber informieren, wie sie Suchergebnisse zu Produkten auf ihrer Website in ein Ranking einsortieren. Also zum Beispiel, aufgrund welcher Kriterien ein Produkt oben steht. Nutzer müssen vor einem Kauf unter anderem Informationen darüber erhalten, wann ein Produkt auf die Seite gestellt wurde. Wie oft es angeklickt wurde, wie es bewertet wurde, wie beliebt es ist und ob für seine Platzierung bezahlt wurde.

Auf Kaffeefahrten darf nicht mehr alles verkauft werden

Das neue Gesetz enthält auch strengere Regelungen dazu, was auf „Kaffeefahrten“ verkauft werden darf. Laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist der Verkauf von Versicherungen, Bausparverträgen, Nahrungsergänzungsmitteln und Medizinprodukten demnach ab dem 28. Mai verboten. Insbesondere ältere Menschen als bevorzugte Zielgruppe sollten so vor missbräuchlichen Praktiken geschützt werden. Zudem müssten Kaffeefahrten-Teilnehmer künftig vom Veranstalter besser über ihre Rechte informiert werden, zum Beispiel, bis wann sie widerrufen können, wenn sie etwas gekauft haben.

Haustürgeschäfte und Telefonwerbung werden erschwert

Auch bei Haustürgeschäften sollen Verbraucher besser geschützt werden: Ebenfalls ab dem 28. Mai soll es nicht mehr erlaubt sein, bei solchen Geschäften noch am Tag der Vertragsunterzeichnung bezahlen zu müssen (Ausnahme: Waren- oder Dienstleistungswert unter 50 Euro). Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen schreibt dazu: „Damit sollen Überrumpelte davor geschützt werden, dass sie den häufig bar bezahlten hohen Beträgen windiger Geschäftemacher an der Haustür vergeblich hinterherlaufen müssen, wenn sie von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Einfacherer Hinweis bei reduzierten Lebensmittelpreisen

Für Supermärkte und andere Händler wird es ab Ende Mai einfacher, Lebensmittel mit einer kurzen Haltbarkeit, die kurz vor dem Ablaufdatum stehen, mit einem reduzierten Preis auszuzeichnen. Es reiche nun ein einfacher Hinweis wie „30 Prozent billiger“, schreibt die Verbraucherzentrale. Bislang müssten Händler den neuen Preis extra angeben und dafür auch ein neues Preisschild erstellen. Der geringere Aufwand soll dazu führen, dass Lebensmittel wie Fleisch oder Milch kurz vor Ablaufdatum eben nicht direkt weggeworfen, sondern erstmal reduziert im Handel bleiben und vielleicht noch verkauft werden.

Chip-TAN und Google

Wer Kunde bei der Postbank ist und bisher das Chip-TAN-Verfahren genutzt hat, muss sich im Mai umstellen. Statt mit einer TAN-Eingabe würden Aufträge nun nur noch mit der Postbank-BestSign-App per Fingerabdruck oder Face ID freigegeben oder mit einem Zusatzgerät. Das soll mehr Komfort und Sicherheit bringen.

Um Sicherheit geht es auch bei einer Änderung, die Nutzer eines Google-Kontos betrifft: Ab dem 30. Mai werden von Google keine Drittanbieter-Apps und -Geräte mehr unterstützt, bei denen es ausreicht, sich über Nutzernamen und Passwort in das Google-Konto einzuloggen. Stattdessen soll eine Zwei-Faktor-Authentifizierung erfolgen, bei der zusätzlich etwa ein per SMS versendeter PIN-Code eingegeben werden muss.

(Text gekürzt)

Quelle: web.de

Bild: Pixabay

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