Von heute an können Studierende und Schülerinnen und Schüler an Fachschul- und Berufsfachschulklassen die Energiepreispauschale von 200 Euro beantragen. Der Antrag muss online auf einer dafür entwickelten Plattform gestellt werden.
Gut ein halbes Jahr nach der Ankündigung sollen nun Studentinnen, Studenten und Fachschüler die lang ersehnte Energiepreispauschale von 200 Euro beantragen können. Das Geld ist zur Entlastung für die stark gestiegenen Energiepreise gedacht.
Die Sonderzahlung hatte die Ampelkoalition schon Anfang September 2022 vereinbart. Zwar war damals von einer schnellen und unbürokratischen Auszahlung die Rede. Das umzusetzen, gestaltete sich aber schwierig. Eine schnelle Überweisung der 200 Euro wurde unter anderem ausgebremst, weil die Kontodaten aller betroffenen Studierenden und Fachschüler nicht zentral vorlagen. Jetzt soll es losgehen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Anspruch auf das Geld haben etwa 3,5 Millionen Studentinnen, Studenten und Fachschüler, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachschulausbildung waren. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder „gewöhnlicher Aufenthalt“ in Deutschland. An Fachschulen werden beispielsweise Erzieher ausgebildet, Techniker oder Betriebswirte. Die Energiepreispauschale soll weder besteuert noch bei etwaigen Sozialleistungen angerechnet werden.
Wo kann die Energiepreispauschale beantragt werden?
Der Antrag muss auf einmalzahlung200.de gestellt werden. Die Antragsplattform war in den vergangenen Wochen in einem Pilotversuch mit mehreren Hochschulen getestet worden – nach Angaben von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger lief das erfolgreich. Die Beantragung soll nach Angaben des Digitalministeriums Sachsen-Anhalt, das federführend beim Aufbau der Plattform war, in der Testphase im Schnitt drei Minuten gedauert haben.
Dafür benötigt wird ein sogenanntes Bund ID-Konto, um sich bei der Beantragung eindeutig zu identifizieren. Das Konto kann online angelegt werden.
Außerdem brauchen Antragsteller einen Zugangscode plus Pin, der von den Hoch- bzw. Fachschulen versandt wurde. So können Antragsteller ihre Berechtigung nachweisen, eine Immatrikulationsbescheinigung muss nicht hochgeladen werden.
Wird die Einmalzahlung besteuert?
Die Einmalzahlung unterliegt nicht der Einkommensteuer und findet nach Angaben des Bundesbildungsministeriums auch keine Berücksichtigung bei einkommensabhängigen Leistungen, Sozialleistungen, Sozialversicherungsbeiträgen und der Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe.
Wann kommt das Geld?
Bis wann die Auszahlung an alle Berechtigte erfolgt sein wird, lässt sich laut Ministerium nicht sagen. Das hänge wesentlich davon ab, wie schnell die Studierenden und Fachschüler ihre Anträge stellen. Mit Blick auf einen möglichen Ansturm von Antragstellern in der kommenden Woche sagte der Sprecher: „Ich denke, wir sind gut vorbereitet.“
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Quelle: dpa, tagesschau.de
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