Waldbrandgefahrenstufe 4 – Lagerfeuer ab sofort untersagt!

Leipzig hat am Montagnachmittag die Waldbrandgefahrenstufe 4 ausgerufen. Was das für den Umgang mit Feuer und Grills in den Parks bedeutet.

Die Stadt Leipzig hat am Montagnachmittag die Notbremse gezogen und auf die anhaltende Trockenheit reagiert: Wie das kommunale Ordnungsamt mitteilte, gilt ab sofort die Waldbrandgefahrenstufe 4. Das Abbrennen von offenen Feuern, insbesondere von Lagerfeuern, sei nunmehr verboten. „Ausgenommen davon sind die von der Forstbehörde im Stadtwald ausgewiesenen Lagerfeuerplätze“, teilte die Behörde mit und verwies in diesem Zusammenhang auf die Internetseite www.leipzig.de/grillen.

Die geringe Niederschlagsmenge der vergangenen Wochen und die starke Verdunstung hätten auch in Leipzig eine „langanhaltende Trockenheit zur Folge“, informierte das Amt. Die Leipzigerinnen und Leipziger fordert es auf, „sich in Grünanlagen aufmerksam zu verhalten und auf Brandschutz zu achten“. Zugleich betonte die Stadtverwaltung, dass „ein grundsätzliches Grillverbot derzeit nicht besteht“. Für das Grillen seien jedoch die geltenden Regelungen zu befolgen – und aufgrund der erhöhten Brandgefahr sei besondere Vorsicht geboten.

Die wichtigsten Regeln beim Grillen:

  • Zum Wald muss grundsätzlich ein Abstand von mindestens 100 Metern eingehalten werden, sofern keine entsprechende Sondergenehmigung der Forstbehörde erteilt wurde.
  • Paragraf 19 der Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig regelt das Grillen. Die für öffentliche Grün- und Erholungsanlagen gesetzten Bedingungen zur Brandvermeidung sind in jedem Fall zu beachten. Dazu gehören insbesondere, dass
  • ausschließlich handelsübliche Geräte und Brennstoffe verwendet werden. Einweggrills oder Grills, die unmittelbar auf der Bodenfläche stehen, sind nicht zulässig.
  • erhebliche Belästigung Dritter durch Rauch oder Lärm ausgeschlossen ist,
  • der Grill oder das offene Feuer ständig beaufsichtigt werden,
  • der Grill oder das offene Feuer so unterhalten werden, dass Schäden insbesondere Brand- oder Hitzeschäden unterbleiben,
  • geeignete Löschmittel bereitgehalten werden,
  • beim Verlassen der Grill- oder Feuerstelle oder bei starkem Wind die Feuer vollständig zu löschen sind,
  • Feuer und Grillabfälle vollständig zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Hierfür sind geeignete Behältnisse zur Entsorgung bereitzuhalten.

Weitere wichtige Informationen zum Thema gibt es online auf leipzig.de/lagerfeuer.

Quelle: LVZ.de

Bild: Pixabay

 

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